Beteiligtentyp 'Externe Partei'

Bei einer externen Partei handelt es sich um eine Person oder um eine Organisation, die im Namen eines anderen Beteiligten mit der Organisation interagiert. Typen von externen Parteien sind z. B. kommunale Organisationen. Kommunale Organisationen können Beteiligte bei Anträgen auf Leistungen unterstützen. Mitglieder kommunaler Organisationen können einen Antrag im Namen eines Beteiligten zusammen mit Verifizierungselementen übermitteln, die von der Organisation verlangt werden, z. B. eine Kopie des Reisepasses.