Kalender für Finanzverarbeitung

Für die Lieferungsmethoden "Barzahlung", "Scheck", "EZV", "Beleg" und "Rechnung" sind verschiedene Finanzverarbeitungskalender eingerichtet. In diesen Kalendern sind die Daten gespeichert, an denen die Organisation keine Zahlungen mit der jeweiligen Lieferungsmethode vornimmt, d. h., die Organisation kann unter Umständen die Vollendung der Batchverarbeitung der Zahlungen nicht überblicken. Aus diesem Grund sollten alle Zahlungen, die an einem Ausschlussdatum fällig sind, separat vor der Batchverarbeitung ausgeführt werden. Diese werden als Ausschlussdaten für die Zahlung bezeichnet.

Am 25. Dezember können beispielsweise keine Barzahlungen vorgenommen werden, da Feiertag ist und die Büros der Organisation geschlossen sind. Dieser Tag wird also im Finanzverarbeitungskalender für die Lieferungsmethode "Barzahlung" als Ausschlussdatum markiert. Eine EZV-Zahlung (elektronischer Zahlungsverkehr) hingegen kann an dem Feiertag verarbeitet werden, da im Finanzverarbeitungskalender für EZV-Zahlungen kein Ausschlussdatum festgelegt ist.

Für Ausschlussdaten können Vorauszahlungsanforderungen eingerichtet werden. Wenn eine Vorauszahlung erforderlich ist, erfolgt die Finanzverarbeitung am nächstmöglichen Verarbeitungstag vor dem Ausschlussdatum für die Zahlung. So werden Barzahlungen , die am 25. Dezember fällig sind, am 24. Dezember verarbeitet, sofern dieser Tag nicht als Ausschlussdatum für Barzahlungen festgelegt ist.