Fallkomponenten

Durch die Anspruchsberechtigung für den Fall wird die Berechtigung des Hauptbeteiligten auf eine oder mehrere Fallkomponenten festgelegt. Fallkomponenten sind das Ergebnis einer erfolgreichen Feststellung der Anspruchsberechtigung. Mit Fallkomponenten wird festgelegt, worauf der Hauptbeteiligte Anspruch hat, wenn ermittelt wurde, dass er anspruchsberechtigt ist.

Fallkomponenten können ein finanzielles oder nicht finanzielles Planziel haben. Finanzielle Planziele sind normalerweise Geldsätze. Zum Beispiel kann der Satz für eine bestimmte Fallkomponente ein wöchentlicher Betrag von 70 EUR sein. Ein nicht finanzielles Planziel kann zum Beispiel sein, dass für einen Hauptbeteiligten die Empfehlung für eine Bewertung der Anspruchsberechtigung für ein anderes Produkt ausgesprochen wird.

Zahlungen und Rechnungen werden an Leistungsempfänger in Bezug auf eine oder mehrere Fallkomponenten ausgegeben. Damit eine Zahlung oder Rechnung erhalten werden kann, wird die mit der Zahlung oder Rechnung verknüpfte Fallkomponente dem Leistungsempfänger zugewiesen. Dies geschieht entweder automatisch durch das System oder manuell durch einen Benutzer. Die Zahlung oder Rechnung wird dann während der Zahlungsverarbeitung an den Leistungsempfänger ausgegeben.