Zuweisen der Untersuchungseigentümerschaft

In der Anwendung wird eine Beispielstrategie für Untersuchungseigentum bereitgestellt, die bei Bedarf von der Behörde außer Kraft gesetzt werden kann. Wenn eine eigenständige Untersuchung erstellt wird, legt das System den Administrator des Hauptbeteiligten automatisch als ersten Falleigentümer der Untersuchung fest. Wenn eine Untersuchung anhand eines integrierten Falls erstellt wird, wird der Falleigentümer des integrierten Falls automatisch als Eigentümer festgelegt. Das Untersuchungseigentum ist übertragbar. Beim Eigentümer einer Untersuchung kann es sich um einen Benutzer oder eine Organisationsgruppe handeln, z. B. eine Organisationseinheit, eine Position oder ein Gruppenpostfach. Wenn als Untersuchungseigentümer eine Organisationseinheit, ein Gruppenpostfach oder eine Position festgelegt wird, kann jeder Benutzer, der Mitglied dieser Organisationsgruppe ist, die Untersuchung weiterbearbeiten. Die Behörde kann aber gemäß ihrer speziellen Anforderungen eine eigene Strategie für die Untersuchungseigentümerschaft konfigurieren. Weitere Informationen zum Konfigurieren des Untersuchungseigentums enthält Konfigurieren der Untersuchungseigentümerschaft.