Genehmigen einer Untersuchung

Nachdem ein Benutzer eine Lösung für die Untersuchung erfasst hat, muss diese genehmigt werden. In dieser Phase wird überprüft, ob die eingegebenen Behauptungen, die Ergebnisse und die Gesamtlösung korrekt sind. In der Phase der Untersuchungsgenehmigung hat der entsprechende Benutzer (z. B. der Untersuchungs-Supervisor) die Möglichkeit, die vom Benutzer dokumentierten Ergebnisse zu genehmigen oder abzulehnen. Dies ist wichtig, da durch diese Ergebnisse häufig vorgegeben wird, ob dem Kunden fortlaufende Dienste bereitgestellt werden sollten. Zum Beispiel kann der Untersuchungs-Supervisor mit einem bestimmten Ergebnis, das der Benutzer einer Behauptung oder der bereitgestellten Gesamtlösung zugewiesen hat, nicht einverstanden sein.

Wenn eine Lösung für eine Untersuchung erfasst wurde, wird die Untersuchung zur Genehmigung übermittelt und entweder genehmigt oder abgelehnt. Wenn die zu einer Untersuchung erfassten Angaben und die empfohlene Lösung für adäquat befunden werden, erfolgt eine manuelle Genehmigung. Wenn eine weitere Bearbeitung erforderlich oder die Lösung falsch ist, wird die Untersuchung abgelehnt und an den Benutzer zur Änderung zurückgegeben. Wenn das Sicherheitsprofil des Benutzers Rechte zum Genehmigen der Untersuchung umfasst oder wenn der Untersuchungs-Supervisor die Untersuchung zur Genehmigung übermittelt, wird die Untersuchung automatisch genehmigt.

Zur Genehmigung übermittelte Untersuchungen haben den Status "Übermittelt", genehmigte Untersuchungen haben den Status "Genehmigt". Wird die Untersuchung abgelehnt, muss sie zum Fortfahren erneut übermittelt werden.

Beachten Sie, dass es bei einigen Organisationen nicht erforderlich ist, eine Untersuchung zur Genehmigung an einen Untersuchungs-Supervisor zu übermitteln. Die Untersuchungsfunktionen können so konfiguriert werden, dass Genehmigungsprüfungsfunktionen unterstützt werden, mit denen eine Organisation den Prozentsatz der durch einen Supervisor manuell zu genehmigenden Untersuchungen bestimmen kann. Weitere Informationen zum Festlegen von Genehmigungsprüfungen finden Sie in Abschnitt 4.6.