Erfassen von Behauptungen zu einer Untersuchung

Wenn eine Untersuchung erstellt wird, müssen Angaben zur gemeldeten Behauptung, die zur Untersuchung führte, erfasst werden. Diese angebliche Misshandlung habe sich am 16. Juni 2006 zuhause zugetragen. Eine Untersuchung kann aus einer oder mehreren von einer Quelle, die auch anonym sein kann, gemeldeten Behauptungen bestehen. Diese Quelle vermutet, dass Personen an einer Situation beteiligt sind, die untersucht werden muss, wie z. B. der betrügerische Bezug von Leistungen oder Diensten oder die Misshandlung bzw. Vernachlässigung eines Kinds.

In Behauptungen werden Angaben zu einem bestimmten Problem erfasst, das untersucht wird. Beispiel: Maria Schmidt wirft Thomas Schmidt vor, seine Tochter Linda Schmidt sexuell missbraucht zu haben. Diese angebliche Misshandlung habe sich am 16. Juni 2006 zuhause zugetragen.

Pflichtangaben wie Behauptungstyp und Datum werden erfasst. Zusätzlich werden der Standort der Behauptung, eine Beschreibung der Behauptung, die Behauptungsbeteiligten und ihre Rollen, das Datum, an dem die Behauptung gemeldet wurde, sowie alle weiteren Informationen (sofern bekannt) erfasst.

Behauptungen können innerhalb einer Untersuchung, die zur Genehmigung übermittelt, genehmigt oder abgeschlossen wurde, nicht hinzugefügt, gelöscht oder geändert werden. Wird eine Untersuchung zur Genehmigung übermittelt, wird sie vom Supervisor geprüft. Aus diesem Grund sollten die Behauptungen so lange nicht geändert werden, bis der Supervisor über die Genehmigung der Untersuchung entschieden hat. Es können keine weiteren Behauptungen zu genehmigten oder abgeschlossenen Untersuchungen hinzugefügt bzw. innerhalb dieser Untersuchungen geändert werden, da diese Untersuchungen tatsächlich vollendet sind.