Nächstes Verarbeitungsdatum

Am 01. Februar wird ein weiterer Anweisungsposten mit dem Abdeckungszeitraum 01. bis 28. Februar erstellt. Die Finanzkomponente wird dann außer Kraft gesetzt, da dies das letzte Verarbeitungsdatum ist.

Das System erkennt, dass für den Monat Januar keine Zahlungen zum Ausgleich des Verbindlichkeitsanweisungspostens geleistet wurden. Da seit Ausgabe des Anweisungspostens ein Monat verstrichen ist, muss der nicht verarbeitete Verbindlichkeitsanweisungsposten mit Gebühren belegt werden. Wie bereits erwähnt, beträgt der Gebührensatz 10 %. Daher wird nun ein Gebührenanweisungsposten mit folgenden Details erstellt:

Der Gebührenanweisungsposten sowie der Verbindlichkeitsanweisungsposten für Februar werden zu einer gemeinsamen Verbindlichkeitsanweisung zusammengefasst. Ein Verbindlichkeitsinstrument und ein Zahlungsbeleg (optional) werden erstellt.