Erstellen von Anweisungsposten für eine Steueranpassung

Beim Ausführen der Batchverarbeitung "Anweisungsposten erstellen" oder bei der Online-Zahlungserstellung bestimmt das System, ob die betreffende Leistung steuerpflichtig ist. Ist dies der Fall, werden vom System zwei Anweisungsposten erstellt. Der erste Postendatensatz ist der Lastschriftbetrag in Bezug auf die Leistung. Wie im folgenden Abschnitt beschrieben wird der zweite zur Abführung an die Steuerbehörde verwendet.

Die beiden für eine Steueranpassung erstellten Anweisungsposten werden durch einen Beziehungsdatensatz miteinander verknüpft. Dadurch kann zurückverfolgt werden, wer der Leistungsempfänger eines Falls ist, dessen Zahlung durch die Steueranpassung gemindert wurde. Wenn beispielsweise eine Massenzahlung an eine Steuerbehörde geleistet wird (siehe unten), kann jeder Posten dieser Zahlung bis zum Leistungsempfänger zurückverfolgt werden.