Anwenden von Steuern

Der erste Anweisungsposten, der jeweils für die Steueranpassung erstellt wird, wird mit der Zahlungsanweisung für die Leistung zusammengefasst. Dies bedeutet, dass der Leistungsempfänger eine um den Betrag der Steueranpassung geminderte Leistung erhält. Beispielsweise kann eine Leistung mit einem Zahlungsbetrag von 50 Euro um einen 10 %igen Steuersatz angepasst werden, sodass sich die Zahlungsanweisung letztendlich auf einen Gesamtbetrag von 45 Euro beläuft.

Der zweite Posten der Steueranpassung wird durch Aufruf der Batchverarbeitung "Zahlungen an Betroffene leisten" an die Steuerbehörde ausgegeben (beachten Sie, dass Steuerbehörden als Dienstleister registriert sind). Alle nicht verarbeiteten Steuerzahlungsanweisungsposten werden im System durch eine Suche ermittelt und zu einer Zahlungsanweisung für die Steuerbehörde zusammengefasst. Dadurch kann die Organisation Abzüge, die sich über einen bestimmten Zeitraum aus unterschiedlichen Fällen ergaben, in einer Zahlung an die Steuerbehörde abführen. Beispielsweise kann die Organisation der Steuerbehörde einmal jährlich eine Zahlung leisten.