Abschreiben von Verbindlichkeiten

Eine Verbindlichkeitsanweisung kann ganz oder teilweise abgeschrieben werden, sodass der Leistungsempfänger nicht länger verantwortlich für den abgeschriebenen Betrag ist. Wenn beispielsweise eine Person Insolvenz anmeldet, können die gesamten Schulden oder Teilbeträge der Schulden, die diese Person der Organisation gegenüber hat, abgeschrieben werden.

Der Betrag der Abschreibung kann sich auf die Höhe des offenen Betrags der Verbindlichkeitsanweisung belaufen oder darunter liegen. Der Wert des offenen Betrags der Verbindlichkeit wird in der Abschreibungsanweisung angezeigt.

Beim Abschreiben einer Verbindlichkeitsanweisung wird ein Abschreibungsanweisungsposten erstellt, der dem Abschreibungsbetrag entspricht. Dadurch wird ein Abschreibungsdatensatz erstellt, der hinsichtlich der Rechenschaftspflicht und der Rückverfolgbarkeit nützlich ist. Der Abschreibungsanweisungsposten wird automatisch der Verbindlichkeitsanweisung zugeteilt. Auf diese Weise wird der offene Betrag der Verbindlichkeitsanweisung um den abgeschriebenen Betrag reduziert.

Abschreibungsanweisungsposten werden in Abschreibungsanweisungen zusammengefasst. Dies gilt für alle Abschreibungen, unabhängig davon, ob ein Restbetrag für die Verbindlichkeitsanweisung offen bleibt oder nicht.

Anmerkung: Wenn in Ihrer Organisation eine integrierte Umgebung zum Einsatz kommt, weicht der Prozess zum Abschreiben von Verbindlichkeiten von der Beschreibung oben ab. Weitere Informationen enthält das Technisches Übersichtshandbuch zu Cúram Financial Adapter.