Außerkraftsetzen von Finanzkomponenten

Eine Finanzkomponente wird außer Kraft gesetzt, wenn das Enddatum erreicht wird. Bei einmaligen Finanzkomponenten bedeutet dies, dass sie sofort nach der Verarbeitung außer Kraft gesetzt werden. Wiederkehrende Finanzkomponenten bleiben aktiv und werden weiterhin verarbeitet, bis das Enddatum erreicht ist. Dann werden sie außer Kraft gesetzt.

Außerdem werden Finanzkomponenten außer Kraft gesetzt, wenn bei der Neubewertung festgestellt wird, dass der Hauptbeteiligte keinen Anspruch auf eine Fallkomponente hat, die mit der Finanzkomponente verknüpft ist. Dies kann jederzeit bei der Neubewertung von Finanzkomponenten geschehen und soll sicherstellen, dass die Verarbeitung von Finanzkomponenten beendet wird, sobald Änderungen in den Umständen des Hauptbeteiligten eintreten, die sich auf dessen Anspruchsberechtigung auswirken.