Abschreiben von Verbindlichkeitsanweisungsposten

Ein Verbindlichkeitsanweisungsposten kann ganz oder teilweise abgeschrieben werden, sodass der Leistungsempfänger nicht länger verantwortlich für den abgeschriebenen Betrag ist. Wenn beispielsweise eine Person Insolvenz anmeldet, können die gesamten Schulden oder Teilbeträge der Schulden, die diese Person der Organisation gegenüber hat, abgeschrieben werden.

Der Betrag der Abschreibung kann sich auf die Höhe des offenen Betrags des Verbindlichkeitsanweisungsposten belaufen oder darunter liegen.

In einer integrierten Finanzumgebung fällt die Funktion für das teilweise oder vollständige Abschreiben der Verbindlichkeit eines Kunden in den Zuständigkeitsbereich des ERP-Finanzsystems.