Abbrechen von Zahlungen

Eine Zahlung, die irrtümlich ausgegeben wurde, kann abgebrochen werden. Durch das Abbrechen einer Zahlung wird angezeigt, dass die Zahlung nicht eingegangen ist. Beispielsweise kann eine Zahlung abgebrochen werden, wenn ein Beteiligter den Scheck als auf dem Postweg verloren meldet. Bei einem Abbruch einer Zahlung werden alle in der Zahlung enthaltenen Anweisungsposten ebenfalls abgebrochen. Ihr Status ändert sich von "Verarbeitet" zu "Abgebrochen".

Beim Abbrechen einer Zahlung wird die Zahlung nicht aus dem System gelöscht, sondern annulliert. Dies geschieht aus Gründen der Rechenschaftspflicht und der Rückverfolgbarkeit. Für jeden Anweisungsposten, der in der Zahlung enthalten ist, wird ein Stornierungsanweisungsposten erstellt.

In einer integrierten Finanzumgebung umfasst das Abbrechen einer Zahlung mehrere Schritte, die in beiden Systemen koordiniert werden. Der Abbruchvorgang wird ganz regulär im System begonnen. Vor der Entscheidung über die Gültigkeit des Zahlungsabbruchs wird allerdings vom ERP-Finanzsystem der aktuelle Status der betreffenden Anweisungsposten angefordert. So wird sichergestellt, dass im System die aktuellsten Informationen bewertet werden.

Sobald die im Anweisungsposten angegebenen Informationen synchronisiert sind und der Abbruch vom System genehmigt wurde, wird für jeden in der Zahlung enthaltenen Anweisungsposten eine Anforderung auf Zahlungsabbruch an das ERP-Finanzsystem übermittelt.

Bei der erfolgreichen Verarbeitung der einzelnen Abbruchanforderungen durch das ERP-Finanzsystem sendet dieses jedes Mal eine Meldung mit dem Dokumentstatus. In dieser Meldung wird angegeben, dass der Status des betreffenden Anweisungspostens nun "Abgebrochen" lautet.

Wenn diese Dokumentstatusmeldungen an die Anwendung zurückgegeben werden, weist der Status "Abgebrochen" das System darauf hin, dass der Abbruch nun durch das System vollendet werden kann. Dazu gehört auch eine Aktualisierung des Status der Anweisungsposten sowie die Erstellung der zugehörigen Stornierungsanweisungsposten.

Es wurde ein neuer Zahlungsstatus mit der Bezeichnung "Teilweise abgebrochen" eingeführt. Dieser Status ist spezifisch für eine integrierte Finanzumgebung. Er bezeichnet eine Zahlung, für die einige, aber nicht alle enthaltenen Anweisungsposten erfolgreich im ERP-Finanzsystem abgebrochen wurden. Die erste Meldung, die vom ERP-Finanzsystem mit dem Dokumentstatus "Abgebrochen" zurückgegeben wird, führt dazu, dass der Status der Zahlung vom System in "Teilweise abgebrochen" geändert wird. Erst wenn alle Anweisungsposten einer Zahlung als "Abgebrochen" bestätigt wurden, erfolgt eine Aktualisierung des Zahlungsstatus zu "Abgebrochen".