Genehmigen unterbrochener Zahlungen

In einer integrierten Finanzumgebung werden Anweisungsposten als Gruppe zur Weiterverarbeitung an das ERP-Finanzsystem übertragen. Diese Posten werden auch als Gruppe überprüft, damit sichergestellt ist, dass sie nicht gegen die Geschäftsregeln für Zahlungsunterbrechungen verstoßen. Wenn die überprüfte Gruppe der Anweisungsposten die Unterbrechungskriterien erfüllt, werden die entsprechenden Anweisungsposten unterbrochen.

Die unterbrochenen Anweisungsposten werden dennoch an das ERP-Finanzsystem übertragen, aber sie werden explizit als "Unterbrochen" gekennzeichnet. So wird dem ERP-Finanzsystem mitgeteilt, dass diese Posten erst nach einer erfolgten Genehmigung verarbeitet werden dürfen. Da die Anweisungsposten als Gruppe bewertet wurden, müssen diese Gruppeninformationen erhalten bleiben. Jeder Anweisungsposten in der Gruppe wird mit derselben Gruppenkennung gekennzeichnet. Somit kann diese Gruppe von Anweisungsposten im Anwendungssystem als "virtuelle" virtuelle Zahlung präsentiert werden, wodurch auch die Optionen "Genehmigen" oder "Abbrechen" zur Verfügung stehen, sodass der Benutzer die nach der Untersuchung einer unterbrochenen Zahlung erforderlichen Folgeaktionen ausführen kann.

Der Leistungsempfänger erhält eine unterbrochene Zahlung nur dann, wenn diese von der Organisation genehmigt wurde. Durch das Genehmigen einer unterbrochenen Zahlung wird dem ERP-Finanzsystem mitgeteilt, dass die unterbrochenen Anweisungsposten nun für die weitere Verarbeitung verfügbar sind. Das Abbrechen einer unterbrochenen Zahlung entspricht dem Prozess, der bereits für das Abbrechen einer Zahlung beschrieben wurde.