Externe Steuerbehörde

Diese Anwendungseigenschaft legt fest, ob die Zahlungsanweisungsposten für Steuern, also die Posten, die auf das Konto der Steuerbehörde gebucht werden, von der Anwendung zur weiteren Verarbeitung an das ERP-Finanzsystem übertragen werden.

Wenn eine integrierte Finanzumgebung von einer Nichtregierungsorganisation (NRO) verwendet wird, kann es sich bei der Steuerbehörde auch um eine andere Organisation handeln. In einem solchen Fall werden die Zahlungsanweisungsposten für Steuern zur Weiterverarbeitung an das ERP-Finanzsystem übertragen. Wenn die integrierte Umgebung von der Organisation verwendet wird, die auch für den Steuereinzug zuständig ist, werden die Zahlungsanweisungsposten für Steuern nicht übertragen, da vorausgesetzt wird, dass es sich um Rückzahlungen an die Behörde handelt. Andernfalls könnten Schwierigkeiten bezüglich des Kontosaldos auftreten.