Was versteht man unter Angaben?

Als Angaben werden von Beteiligten bereitgestellte Informationen bezeichnet, mit denen eine Bewertung oder Feststellung durchgeführt werden kann. Mit dem Geburtsdatum einer Person kann beispielsweise ermittelt werden, ob eine Altersqualifikation für eine Leistung oder einen Service gegeben ist.

Angaben für eine Person/einen Anwärter können in einer Reihe von Bereichen erfasst und gepflegt werden. Die Informationen, die zum Beispiel eine Person zu sich selbst und ihrer Familie bei der Beantragung finanzieller Hilfe bereitstellt, werden als Angaben erfasst und im entsprechenden Antragsfall angezeigt und gepflegt. Wenn dieser Antragsfall abgeschlossen ist, kann die Person als anspruchsberechtigt für Leistungen befunden werden. In dieser Prozessphase werden die von der Person im Antragsfall bereitgestellten Angaben als Teil ihres laufenden integrierten Falls verwaltet. Angaben für Personen können auch über ihren Personendatensatz angezeigt und gepflegt werden.