Gemeinsames Verwenden von Angaben

Über das Framework für Angaben erhalten Behörden im Sozial- und Gesundheitsbereich (SEM-Behörden) die Möglichkeit, Angaben für Personen/Anwärter, Antragsfälle und laufende Fälle gemeinsam zu nutzen.

Hierdurch wird sichergestellt, dass Kunden nicht immer wieder dieselben Informationen angeben müssen und alle zugeordneten Behörden entsprechend informiert werden, sobald Änderungen an den Kundendaten auftreten. Die Funktionen des Evidence Brokers ermöglichen und vermitteln die gemeinsame Verwendung von Angaben. Der Evidence Broker fungiert bei neuen, aktualisierten und entfernten Angaben als Empfänger wie auch als Sender. Er ermöglicht der Behörde einen Vergleich von Angaben aus unterschiedlichen Quellen und die angemessene Maßnahmen.

Die gemeinsame Verwendung von Angaben ist unidirektional und erfolgt pro Angabentyp. Das bedeutet, dass unterschiedliche Ziele einen Angabentyp auf unterschiedliche Weise erhalten und gemeinsam verwenden können. Bei Bedarf kann ein Falltyp gemeinsam verwendete Angaben empfangen, ohne aber in der Lage zu sein, seine eigenen Angaben zur gemeinsamen Verwendung zu übertragen.

Die folgenden drei wichtigen Geschäftsfunktionen bewirken, dass der Evidence Broker Angaben überträgt:

Detaillierte Informationen zum Evidence Broker enthält das Handbuch Cúram Evidence Broker Guide.