Einrichten der gemeinsamen Verwendung von Angaben

Die Konfigurationsoptionen für die gemeinsame Verwendung von Angaben sind in der Verwaltungsanwendung über den Evidence Broker verfügbar. Die gemeinsame Verwendung von Angaben kann zwischen einer Person/einem Anwärter, einem Antragsfall und einem integrierten Fall konfiguriert werden.

Damit Angaben gemeinsam verwendet werden können, muss der Fallbearbeiter jeden Angabentyp für die gemeinsame Verwendung aktivieren, denn mit dem Evidence Broker werden Angabenänderungen nur für solche Angabentypen gemeinsam verwendet, für die auch die gemeinsame Verwendung aktiviert wurde. Dort, wo die gemeinsame Verwendung von Angabentypen durch Bereitstellung durch den Broker aktiviert wurde, besteht der nächste Schritt darin, die Quelle (aus der die Angaben übernommen werden) und das Ziel (von dem die Angaben übernommen werden) zu definieren.

Die folgenden Punkte sollten beim Konfigurieren des Evidence Brokers berücksichtigt werden:

Anmerkung: Damit die Systemverarbeitung ordnungsgemäß funktioniert, ist es unbedingt erforderlich, die außerhalb der Personenregisterkarte konfigurierten Personen- bzw. Anwärterangaben so konfiguriert sind, dass alle Änderungen wieder auf der Personenregisterkarte übernommen werden.
Zum Beispiel kann eine Organisation einen Kinderfürsorge-Fall haben, der Identifikationsangaben für eine Person umfasst, und einen Einkommensunterstützungsfall, der ebenfalls Identifikationsangaben zu derselben Person enthält. Wenn zwischen diesen beiden Falltypen keine gemeinsame Verwendung konfiguriert ist, so müssen die Angaben im Rahmen der gemeinsamen Verwendung wieder zurück auf die Personenregisterkarte dieser Person übernommen werden, denn dadurch wird sichergestellt, dass alle Angaben zu der Person bzw. dem Anwärter zentral angezeigt werden können.

Zum Konfigurieren der gemeinsamen Verwendung von Angaben zwischen Falltypen gibt es die folgenden drei Prozesse: identische Angaben, nicht identische Angaben und Zuordnung von nicht identischen Angaben. Für alle drei Prozesse müssen jeweils eine Quelle und ein Ziel ausgewählt werden. Der Evidence Broker überträgt die gemeinsam verwendeten Angaben von der Quelle an das Ziel.

Empfohlene Evidence Broker-Konfiguration für Organisationen, die Universal Access verwenden:

Gemeinsame Verwendung mit Übernahme von Person/Anwärter (Quelle) zu Antragsfall (Ziel)

Eine vorhandene registrierte Person stellt einen Online-Antrag für ein Programm. Der für diesen Antragsfall zuständige Fallbearbeiter möchte sich gegebenenfalls anhand der vorhandenen Personen über die Person kundig machen und die Gelegenheit nutzen, um die im Antragsfall für diese Person empfangenen Informationen zu aktualisieren. Hinweis: Bei der Bereitstellung von Angaben für eine Person bzw. einen Anwärter durch den Broker sollten die Optionen für die automatische Annahme und die automatische Aktivierung nicht aktiviert sein. Dies ist wichtig, denn die gemeinsam verwendeten Angaben der Person/des Anwärters könnten veraltet sein (sie könnten beispielsweise schon vor längerer Zeit registriert worden sein und alle Leistungen/Fälle wurden seitdem abgeschlossen). Wenn diese Optionen nicht aktiviert sind, wird hierdurch sichergestellt, dass der mit der Verarbeitung des Antragsfalls betraute Bearbeiter die Möglichkeit erhält, diese Details als Teil eingehender Angaben zu sichten. Zu diesem Zeitpunkt kann entschieden werden, ob die Angaben für den Antragsfall auf der Grundlage bereits verfügbarer Informationen zu dem Kunden aktualisiert werden müssen, ob alle nicht bereits für den Antragsfall erfassten Angaben angenommen werden sollen oder ob die Angaben vom Personen- bzw. Anwärterdatensatz ignoriert werden sollen, weil die für den Antragsfall empfangenen Angaben aktueller sind.

Gemeinsame Verwendung mit Übernahme von Antragsfall (Quelle) zu Person/Anwärter (Quelle)

Wenn der Antrag vollständig ist, werden Programme autorisiert. Unter Umständen wurden neue Informationen der Antrag stellenden Person empfangen, die dann durch gemeinsame Verwendung auf dem Personendatensatz übernommen werden sollen.

Gemeinsame Verwendung durch Übernahme von Antragsfall (Quelle) zu laufendem Fall (Ziel) der Art "integrierter Fall" oder "Produktbereitstellung"

Wenn ein Antragsfall autorisiert wurde, werden die Angaben durch den Mechanismus des Evidence Brokers aus dem Antragsfall kopiert. Daher sollte die Konfiguration vom Antragsfall zum laufenden Fall auch die Optionen der automatischen Annahme und der automatischen Aktivierung einschließen, um einen direkten Verarbeitungsprozess zu ermöglichen. Durch diese Konfiguration wird sichergestellt, dass ein Fallbearbeiter für den integrierten Fall nicht etwa erneut Änderungen an Angaben überprüfen und gegebenenfalls übernehmen muss, wodurch eine direkte Verarbeitung begünstigt wird.

Gemeinsame Verwendung mit Übernahme von laufendem Fall (Quelle) zu Antragsfall (Ziel)

Für eine Person ist ein laufender Fall vorhanden. Die Person stellt einen neuen Antrag auf Leistungen. Der Bearbeiter des Anliegens, der mit der Verwaltung des Antrags betraut ist, hat starkes Interesse daran, die zu dem Antragsteller bereits im System vorhandenen Informationen zu erhalten, denn diese könnten sich auf den neuen Antrag auswirken.

Gemeinsame Verwendung mit Übernahme von laufendem Fall (Quelle) zu Person/Anwärter (Ziel)

Es ist wichtig, dass der Personendatensatz sämtliche Änderungen an den Angaben zur Person enthält und aktuell ist. Daher sollte die gemeinsame Verwendung mit Übernahme vom laufenden Fall aktiviert sein. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle Aktualisierungen der Angaben auch tatsächlich in den Personendatensatz übernommen werden, wo sich die Systemverarbeitung auf diese Daten stützt.

Gemeinsame Verwendung mit Übernahme von Person (Quelle) zu laufendem Fall (Ziel)

Alle zu einer Person erfassten Angaben sollten durch gemeinsame Verwendung in den laufenden Fall übernommen werden, um sicherzustellen, dass diejenigen Informationen, die relevant für die Anspruchsberechtigung und Leistungshöhe sind, aktuell sind. Zumindest erhält der Eigner des laufenden Falls Informationen zu einem Fallmitglied, die an anderer Stelle aktualisiert wurden. Bei entsprechender Konfiguration kann der Eigner die Änderung(en) entweder annehmen oder ablehnen.

Anhang A enthält Informationen zur Funktionsweise der empfohlenen Konfiguration. Ausführliche Informationen zum Konfigurieren des Evidence Brokers enthält das Handbuch Cúram Evidence Broker Guide.