Abbrechen von feststellungsgestützten Bewertungen

Normalerweise werden feststellungsgestützte Bewertungen abgebrochen, wenn sie versehentlich erstellt wurden oder ein Fehler auftritt. Eine vollendete feststellungsgestützte Bewertung kann nicht abgebrochen werden, da die weitere Verarbeitung aufgrund der Vollendung der Bewertung erfolgt sein kann, z. B. die Gewährung einer Leistung. Wenn eine feststellungsgestützte Bewertung abgebrochen wird, werden ihre sämtlichen Entscheidungen ebenfalls rückgängig gemacht.