Inobhutnahme des Kindes

Wenn der Fallbearbeiter oder Untersuchungsbearbeiter feststellt, dass sich das Kind in einer Lage befindet, die nicht sicher ist, ergreift der Bearbeiter unverzüglich Maßnahmen zur Herausnahme des Kindes aus der unsicheren Lage. Dies ist in der Regel das Zuhause, in dem das Kind mit seinen Eltern oder seinem Vormund lebt, muss es jedoch nicht sein. Das Verfahren der Inobhutnahme beginnt mit der ERSTEN Inobhutnahme, bei der das Kind aus seinem Zuhause herausgenommen wird oder bei der das Kind einer formellen freiwilligen Vereinbarung zwischen der Behörde, den Eltern und (optional) dem Unterbringungsanbieter unterstellt wird. Für ein Kind kann es mehrere Inobhutnahmen (oder vorübergehende Inobhutnahmen) während seines Lebens geben, da der Fall der Familie bei neuerlichem Missbrauch oder neuerlicher Vernachlässigung wieder aufgenommen werden kann und das Kind dann wieder der Obhut der Behörde unterstellt wird.

Die Lösung unterstützt die Möglichkeit, Informationen über die Herausnahme eines Kindes aus seinem Zuhause zu erfassen, einschließlich Details dieser Inobhutnahme (z. B. Datum und Grund), Details zum Ende der Inobhutnahme (oder Entlassung) (z. B. Datum und Grund) sowie die Verknüpfung mit Rechtsverfahren, die die Entscheidung zur Inobhutnahme eines Kindes aus seinem Elternhaus heraus stützen.