Benennung des Anbieters

Die Bereitstellung der Pflegeunterbringung kann durch eine große staatliche Behörde (z. B. Amt für Familienhilfe und Familienbetreuung), eine kommunale Behörde (z. B. das örtliche Kinder- und Jugendamt), eine nicht-staatliche Organisation (z. B. Kinderhilfswerk) oder eine einheimische Behörde erfolgen. Alle diese Organisationen benennen mögliche Pflegeunterbringungsanbieter (oder Pflegefamilien), lassen diese zu und verwalten sie. In Cúram werden diese Ressourcen als Unterbringungsanbieter bezeichnet. Unterbringungsanbieter stellen für mindestens ein Kind während eines bestimmten Zeitraums Unterbringungsservices außerhalb des Elternhauses bereit (z. B. Pflegeunterbringung). Einige Unterbringungsanbieter spezialisieren sich und bieten Unterbringungsservices für Kinder mit speziellen Anforderungen oder ernsten gesundheitlichen Beeinträchtigungen an. Unterbringungsdienste werden Kindern normalerweise in einzelnen Einheiten, in der Regel für eine bestimmte Anzahl von Tagen, zugewiesen.

In der Regel basieren die Zahlungen an Anbieter auf einer vorab verhandelten Preisstruktur. Cúram kann so konfiguriert werden, dass sowohl die Preisstruktur einer Kinderschutzbehörde als auch vertraglich vereinbarte Preise unterstützt werden. Die Registrierung und Pflege von Einzelpersonen oder Agenturen als Anbieter erfolgt in Cúram Provider Management™ (CPM). Weitere Informationen über Anbieter und Zahlungsmethoden enthält das Handbuch zu Cúram Provider Management.