Rückkehr ins Zuhause oder Festlegung einer dauerhaften Unterbringung

Das übergeordnete Ziel ist eine Rückkehr des Kindes zu seinen Eltern/seinem Vormund, sobald eine Situation gegeben ist, in der das Kind nur noch einer geringen Gefahr eines zukünftigen Schadens ausgesetzt ist, und die ursprünglichen Probleme, die zur ersten Inobhutnahme des Kindes führten, gelöst wurden. Unterbringungen außerhalb des Elternhauses sind für eine kurze Dauer gedacht. Die Entlassung eines Kindes kennzeichnet das Ende der Unterbringungsdienste und auch das Ende des aktuellen Datensatzes für die Inobhutnahme des Kindes.

Ein Kind kann aus den folgenden Gründen entlassen werden:

Der Fallbearbeiter muss das Gültigkeitsdatum und den Grund der Entlassung angeben. In der Lösung kann mit jeder Inobhutnahme nur jeweils eine einzige Entlassung verknüpft werden. Die Unterbringung des Kindes wird bei seiner Entlassung beendet.

Für jede Inobhutnahme kann es mehrere Unterbringungen geben. Es kann jedoch nur eine Entlassung mit der Inobhutnahme verknüpft werden. Die Entlassung kennzeichnet das Ende der Inobhutnahme.