Überweisung bis Empfehlung (Anliegen)

Kinderfürsorgebehörden müssen auf Hinweise reagieren, dass ein Kind missbraucht oder vernachlässigt wird. Bei der Annahme eines Anliegens müssen zunächst Berichte über einen möglichen Schaden entgegengenommen und geprüft werden, um festzustellen, ob ein Eingreifen erforderlich ist. Die bei der Erstellung des Anliegens erfassten Informationen umfassen eine Beschreibung dessen, was dem Kind widerfahren ist, der Verletzungen oder Schäden, die das Kind erlitten, sowie Informationen über das Kind, seine Eltern oder Aufsichtspersonen, potenzielle Zeugen oder zusätzliche Kontakte, den aktuellen Aufenthaltsort und die Sicherheit des Kindes. Oftmals hat eine Familie weitere Probleme, die die Wohnsituation, häusliche Gewalt oder die emotionale Situation betreffen und eine zusätzliche Belastung bedeuten. Diese Faktoren können die Fähigkeit der Familie beeinträchtigen, ein sicheres und stabiles Umfeld für Kinder bereitzustellen. Die Gewährleistung von Sicherheit und Wohlergehen von Kindern und Familien ist die Hauptaufgabe der Kinderfürsorge-Organisationen weltweit. Kinderfürsorge-Organisationen müssen verfügbare und verlässliche Mittel und Wege bereitstellen, über die die Öffentlichkeit vermutete Missbrauchshandlungen melden kann. Die Bearbeiter der Anliegen müssen solche Informationen rasch und genau aufzeichnen. Die Informationen für ein Anliegen können von Personen gemeldet werden, die besorgt hinsichtlich des Wohlergehens eines Kindes sind, oder von Personen, die die Situation eines Kindes kennen und besorgt darüber sind. Meldende Personen können Fachleute sein, die beruflich direkt in Kontakt mit der Familie oder dem Kind kommen, beispielsweise Lehrer oder Ärzte, oder andere, beispielsweise Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn.