Prüfungsbeauftragter

Ein Prüfungsbeauftragter ist verantwortlich für die Verwaltung und Pflege des Überprüfungsprozesses. Er kann auch zur Überprüfung einzelner Fälle beitragen. Ein Prüfungsbeauftragter erstellt einen Überprüfungsplan, in dem den Zweck der Überprüfung, die wichtigsten Schwerpunktbereiche und der Zeitplan der Überprüfung festgehalten werden. Der Prüfungsbeauftragte erstellt auch eine Liste der zu prüfenden Fälle, weist die Fälle zur Überprüfung zu und stellt zusammenfassende Ergebnisse für den Überprüfungsplan insgesamt bereit. Prüfungsbeauftragte können Fallinformationen für die zu überprüfenden Fälle in einem Überprüfungsplan anzeigen, den sie erstellt haben. Sie können jedoch auch Informationen für alle Fallüberprüfungen anzeigen, die ihnen einzeln zur Überprüfung zugewiesen wurden. Prüfungsbeauftragte können einen Überprüfungsplan nur für die Falltypen erstellen, die in ihre Geschäftsfunktion fallen. So kann ein Prüfungsbeauftragter beispielsweise einen Überprüfungsplan für Überprüfungsfalltypen im Bereich des Kinderfürsorgeprogramms erstellen, jedoch nicht für Falltypen im Bereich des Einkommensbeihilfeprogramms.