Wenn der Prüfungsbeauftragte entscheidet, dass die zu überprüfenden Fälle als zufällige Stichprobe ausgewählt werden sollen, wird eine Liste von Abfragen angezeigt, die der Prüfungsbeauftragte verwenden kann, um die zu überprüfenden Fälle zu bestimmen. Welche Abfragen zur Auswahl verfügbar sind, hängt davon ab, welche Abfragen in der Administrationsanwendung für den zu überprüfenden Falltyp konfiguriert wurden, und auch davon, ob ein externer Dienst verwendet werden kann.
Für jede der verfügbaren Optionen muss der Prüfungsbeauftragte angeben, wie viele der ausgegebenen Fälle für die Überprüfung ausgewählt werden sollen. Dazu kann er entweder einen Prozentsatz der Zahl der ausgegebenen Fälle oder eine konkrete Zahl angeben. Nachdem die Anzahl der Fälle angegeben wurde, kann der Prüfungsbeauftragte Parameter für den Algorithmus eingeben, der für die zufällige Auswahl der gewählten Anzahl von Fällen verwendet wird. Für den bereitgestellten Musteralgorithmus muss beispielsweise ein "Startpunkt" und ein "Intervall" angegeben werden. Wenn für beide Parameter der Wert 10 angegeben wird, beginnt die Fallauswahl bei Fall 10 und überspringt dann jeweils 10 Fälle, bis die erforderliche Anzahl von Fällen ausgewählt ist. Wenn der Prüfungsbeauftragte keine Angaben zu den Parametern eingibt, werden diese Informationen durch das System ausgewählt. Eine zufällige Auswahl von Fällen wird erzeugt. Nachdem diese Auswahl durch den Prüfungsbeauftragten bestätigt wurde, können die ermittelten Fälle zur Prüfung zugewiesen werden.
Wenn ein Prüfungsbeauftragter das Erzeugen einer Liste von Fällen mithilfe einer Abfrage wählt, können keine Fälle aus der Liste entfernt bzw. zu der Liste hinzugefügt werden. Der Prüfungsbeauftragte kann jedoch später eine vollständig neue zufällige Liste von Fällen erzeugen lassen, aber er muss die Auswahlkriterien erneut eingeben. Dadurch wird eine neue Liste von zu überprüfenden Fällen erstellt. So kann nur vorgegangen werden, wenn die Fallliste ursprünglich zufällig erzeugt wurde und bisher noch keine Fälle zur Überprüfung zugewiesen wurden.