Prüfungsbeauftragten wechseln

Ein Prüfungsbeauftragter hat die Möglichkeit, den Koordinator für einen Überprüfungsplan zu ändern. Dabei ist er jedoch auf die Prüfungsbeauftragten beschränkt, die über die erforderlichen Sicherheitsbefugnisse für die Verwaltung des Typs der zu überprüfenden Fälle verfügen. Auf diese Weise wird verhindert, dass ein Überprüfungsplan einem Prüfungsbeauftragten zugewiesen wird, der keine Zuständigkeit für den entsprechenden Geschäftsbereich hat, dass also beispielsweise ein Überprüfungsplan, der die Überprüfung von Untersuchungsfällen im Bereich Kinderschutz betrifft, einem Prüfungsbeauftragten zugewiesen wird, der im Geschäftsbereich Einkommensbeihilfe arbeitet. Bei der Neuzuweisung erhält der neue Prüfungsbeauftragte eine entsprechende Benachrichtigung.