Fallauswahlberechtigungen für den Prüfungsbeauftragten festlegen

Der Administrator legt für jede Fallüberprüfungskonfiguration fest, ob der Prüfungsbeauftragte einzelne Fälle für die Überprüfung manuell angeben kann. Wenn diese Einstellung nicht aktiviert ist, kann die Liste der zu überprüfenden Fälle nur nach dem Zufallsprinzip erstellt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Prüfungsbeauftragte keinen direkten Einfluss darauf hat, welche Fälle überprüft werden sollten. Wenn eine Behörde einem Prüfungsbeauftragten mehr Kontrolle über die Auswahl der Fälle geben möchte, die überprüft werden sollen, kann diese Einstellung aktiviert werden. Die Liste der zu überprüfenden Fälle kann dann manuell erstellt oder nach dem Zufallsprinzip erzeugt werden.