Benutzer und Fallbeteiligte bei gerichtlichen Überprüfungen

Da gerichtliche Überprüfungen außerhalb der Organisation stattfinden, wird nur eine kleine Anzahl von Benutzer- und Fallbeteiligtenrollen benötigt.

Es gibt zwei Benutzer: den Falleigentümer der gerichtlichen Überprüfung und den Falleigentümer des oder der ursprünglichen Posten, gegen die Widerspruch eingelegt wurde.

Der Falleigentümer der gerichtlichen Überprüfung ist der Benutzer, der den gerichtlichen Überprüfungsfall erstellt. Er pflegt die Informationen in Bezug auf die gerichtliche Überprüfung, z. B. Erklärungen, Anträge auf Abschriften und Ereignisse. Alle Entscheidungen, die bei einer gerichtlichen Überprüfung getroffen werden, werden vom Falleigentümer der gerichtlichen Überprüfung im System erfasst.

Der Falleigentümer eines Falls oder Problems, im Rahmen dessen Widerspruch gegen eine Entscheidung eingelegt wurde, ist automatisch Teil der Anhörungsprüfung. Dieser Benutzer ist für die Implementierung der bei der gerichtlichen Überprüfung gefällten Entscheidungen verantwortlich.

Es gibt drei mögliche Fallbeteiligtentypen: den Beschwerdeführer, den Beschwerdegegner und die Anhörungsrepräsentanten. Ein Anhörungsrepräsentant kann z. B. ein Rechtsanwalt sein, der den Beschwerdeführer bei der Anhörung vertritt. Wenn ein Anhörungsrepräsentant Gebühren verlangt, muss die Organisation diese Gebühren genehmigen, bevor eine Zahlung an den Repräsentanten erfolgt.