Abbrechen einer Anhörungsprüfung

Eine Anhörungsprüfung kann zu jedem Zeitpunkt der Anhörungsprüfungsverarbeitung abgebrochen werden. Beispielsweise kann eine Anhörungsprüfung abgebrochen werden, wenn der Beschwerdeführer seinen eingereichten Widerspruchsantrag zurückzieht. Ist eine Anhörung für die Anhörungsprüfung geplant, wird diese bei Abbruch der Anhörungsprüfung ebenfalls abgebrochen, und sämtliche Beteiligten der Anhörung werden davon in Kenntnis gesetzt.