Frist für Versendung von Mitteilungen

Durch die Frist für Mitteilungen in einem Widerspruchsfall wird festgelegt, ob vor einer geplanten Anhörung genügend Zeit verfügbar ist, um Mitteilungen zu versenden. Diese Frist wird über eine Zeiteinschränkung definiert, mit der ein vor dem geplanten Anhörungsdatum erforderlicher Mindestzeitraum zum Versenden einer Mitteilung festgelegt wird. Um die Frist für Mitteilungen festzulegen, wird der Zeitraum zwischen dem aktuellen Systemdatum und dem geplanten Anhörungsdatum berechnet. Dann wird systemseitig der Wert der Zeiteinschränkung von diesem Zeitraum abgezogen. Ist das Ergebnis der Berechnung größer oder gleich 0 (null), wird die Mitteilung versendet.