Verlängerung der Frist für erneut geöffneten Anhörungsfall

Wenn ein Anhörungsfall erneut geöffnet wird, verlängert sich die "alte" Frist für die Widerspruchsentscheidung, d. h., es wird keine neue Frist für die Entscheidung zum Widerspruch ausgegeben. Es handelt sich hier um die Entscheidungsfrist für den Widerspruch in Bezug auf einen abgeschlossenen Anhörungsfall. Beim erneuten Öffnen des Anhörungsfalls wird die Zeitspanne, die zwischen dem Abschluss und der erneuten Öffnung verstrichen ist, vom System ermittelt. Die alte Entscheidungsfrist wird dann um diesen Zeitraum verlängert. In Bezug auf die neue Entscheidungsfrist für den Widerspruch wird eine neue Aufgabe erstellt.