Einführung

Mithilfe von Widerspruchsfristen wird die Widerspruchsverarbeitung gemäß der Widerspruchsimplementierung der Organisation geregelt.

Appeals enthält bereits vordefinierte Widerspruchsfristen. Dazu gehören Fristen für die Einreichung von Widersprüchen, für das Treffen einer Entscheidung zu einem Widerspruch und für die Implementierung der Widerspruchsentscheidung. Zusätzlich können Zwischenfristen für die termingerechte Übermittlung der Mitteilungen und die Planung von Anhörungen eingerichtet werden.

Die Widerspruchsfristen werden mittels einer Aufgabe gepflegt, durch die eine Eskalation ausgelöst wird, wenn eine Frist verstreicht, ohne dass die definierte Maßnahme vollendet wurde.

Es können auch Zeiteinschränkungen zur Verwaltung der Werte für Widerspruchsfristen verwendet werden. Die jeweiligen Werte für die Widerspruchsfristen können von einem Administrator geändert werden. Weitere Informationen zu Zeiteinschränkungen finden Sie in der Widerspruchsadministration.