Mitteilung zur Zeugenbenachrichtigung

Anhand einer Mitteilung zur Zeugenbenachrichtigung wird ein Zeuge darüber informiert, dass seine Anwesenheit bei einer geplanten Anhörung für einen Anhörungsfall erforderlich ist. Bei jeder Planung oder erneuten Planung einer Anhörung wird automatisch eine Kommunikation für freiwillige Zeugen erzeugt, die auf der Vorlage für die Zeugenbenachrichtigung basiert. Bei schriftlichen Anhörungen ist die Teilnahme von Zeugen nicht erforderlich.

In jeder Mitteilung zur Zeugenbenachrichtigung sind folgende Informationen enthalten:

Details zum Zeugen
Der Name und die Adresse des Zeugen werden angezeigt.
Details zum Beschwerdeführer
Der Name und die Adresse des Beschwerdeführers werden angezeigt. Sollten mehrere Beschwerdeführer mit dem Widerspruch verknüpft sein, wird nur der Name der einzelnen Beschwerdeführer angezeigt. Die Adressinformationen werden nur angezeigt, wenn nur ein Beschwerdeführer mit dem Widerspruchsfall verknüpft ist.
Details zum Anhörungsfall
Folgende Details zum Anhörungsfall werden angezeigt: die Referenznummer der Anhörung, das angeforderte Anhörungsdatum, das geplante Datum sowie die Uhrzeit der Anhörung, die Adresse, an der die Anhörung stattfinden soll (Adresse des Wohnorts oder des Organisationsstandorts), die Anhörungsfallnummer und die widersprochenen Posten, die bei der Anhörung zu verhandeln sind. Bei telefonischen Anhörungen wird keine Adresse angezeigt.
Anweisungen
Der Zeuge wird angewiesen, an der Anhörung teilzunehmen oder sich mit der Organisation in Verbindung zu setzen und dieser eine Telefonnummer mitzuteilen.