Mitteilung zur Anhörungsabschrift

Mittels der Mitteilung zur Anhörungsabschrift erhält der Beschwerdeführer eine Kopie der Abschrift einer vorherigen Anhörung zu einem Widerspruchsfall. Im Rahmen der Verarbeitung von Widersprüchen zu einer gerichtlichen Überprüfung ist die Organisation verpflichtet, den Beschwerdeführern oder -gegnern eine Kopie der Anhörungsabschrift zuzustellen, die zu einem vorherigen Widerspruch erfasst wurde. Anhörungsabschriften werden nur bei gerichtlichen Überprüfungen angefertigt, die über die erste Ebene des Widerspruchsverfahrens hinausgehen. Schließlich muss eine Anhörung stattgefunden haben, damit überhaupt eine Abschrift vorhanden ist.

In jeder Mitteilung zur Anhörungsabschrift sind folgende Informationen enthalten:

Details zum Anforderer der Abschrift
Der Name und die Adresse des Anforderers der Abschrift werden angezeigt.
Ausgabedatum
Das Ausgabedatum der Mitteilung wird angezeigt.
Anhörungsdetails zur Anhörung, von der die Abschrift stammt
Folgende Details werden zur Anhörung angezeigt, von der die Abschrift stammt: die Referenznummer der Anhörung, die Referenznummer des Widerspruchsfalls, der Name aller mit dem Widerspruchsfall verknüpften Beschwerdeführer und das Datum der Anhörung, von der die Abschrift stammt.
Abschrift
Eine Kopie der Abschrift wird vom System ausgedruckt. Der Benutzer, der für das Versenden der Mitteilung zur Anhörungsabschrift an den Beschwerdeführer oder -gegner der gerichtlichen Überprüfung zuständig ist, muss sicherstellen, dass die Abschrift dem Anschreiben beigefügt ist.