Mitteilung zur Zeugenvorladung

Anhand einer Mitteilung zur Zeugenvorladung wird ein Zeuge zu einer Anhörung in einem Anhörungsfall vorgeladen. Bei jeder Planung oder erneuten Planung einer Anhörung wird automatisch eine Kommunikation für gerichtlich angeordnete Zeugenaussagen erzeugt, die auf der Vorlage für die Zeugenvorladung basiert.

In jeder Mitteilung zur Zeugenvorladung sind folgende Informationen enthalten:

Details zum Zeugen
Der Name und die Adresse des vorgeladenen Zeugen werden angezeigt.
Details zum Beschwerdeführer
Der Name und die Adresse des Beschwerdeführers werden angezeigt. Sollten mehrere Beschwerdeführer mit dem Widerspruch verknüpft sein, wird nur der Name der einzelnen Beschwerdeführer angezeigt. Die Adressinformationen werden nur angezeigt, wenn nur ein Beschwerdeführer mit dem Widerspruchsfall verknüpft ist.
Details zum Anhörungsfall
Folgende Details zum Anhörungsfall werden angezeigt: die Referenznummer der Anhörung, das angeforderte Anhörungsdatum, das geplante Datum sowie die Uhrzeit der Anhörung, die Adresse, an der die Anhörung stattfinden soll (Adresse des Wohnorts oder des Organisationsstandorts), die Anhörungsfallnummer und die widersprochenen Posten, die bei der Anhörung zu verhandeln sind. Bei telefonischen Anhörungen wird keine Adresse angezeigt.
Anweisungen
Der Zeuge wird angewiesen, bei der Anhörung zu erscheinen oder der Organisation eine Telefonnummer mitzuteilen. Der Zeuge wird ebenfalls angewiesen, alle relevanten Dokumente mitzubringen. Bei telefonischen Anhörungen erhält der Zeuge die Anweisung, sich mit der Organisation in Verbindung zu setzen und dieser eine Telefonnummer für die Anhörung mitzuteilen. Der Zeuge wird gewarnt, dass er unter Umständen eine Strafe in Kauf nimmt, wenn er nicht erscheint, keine Telefonnummer angibt oder die angeforderten Dokumente nicht beibringt.