Anhörungsbestätigung einer schriftlichen Anhörung

Eine Anhörungsbestätigung wird automatisch jedes Mal erzeugt, wenn für einen Anhörungsfall eine schriftliche Anhörung geplant oder neu geplant wird. Bei der Bestätigung einer schriftlichen Anhörung werden keine Anhörungsanweisungen angezeigt, da die Fallbeteiligten nicht persönlich einen Anhörungsort aufsuchen müssen. Schriftliche Anhörungen können nicht fortgeführt werden, deshalb enthält die Anhörungsbestätigung für eine schriftliche Anhörung auch keine Kontaktinformationen für die Fortführung der Anhörung.

Folgende Informationen sind in der Mitteilung zur Anhörungsbestätigung für eine schriftliche Anhörung enthalten:

Details zum Mitteilungsempfänger
Der Name und die Adresse des Mitteilungsempfängers werden angezeigt.
Details zum Anhörungsfall
Folgende Details zum Anhörungsfall werden angezeigt: die Referenznummer der Anhörung, die Anhörungsfallnummer sowie die Widerspruchsprobleme, die bei der Anhörung zu verhandeln sind. Beachten Sie, dass sich Widerspruchsprobleme sowohl auf abgelehnte Programmanträge als auch Produktbereitstellungsfälle und Problemfälle beziehen, gegen die Widerspruch eingelegt wurde. In der Mitteilung wird der Hilfestatus zur Leistungsfortführung für den Beschwerdeführer angezeigt, sofern dies der einzige widersprochene Produktbereitstellungsfall oder Problemfall ist, der im Rahmen des Anhörungsfalls behandelt wird. Sind dagegen mehrere widersprochene Posten mit dem Widerspruch verknüpft, enthält die Anhörungsbestätigung keine Informationen über den Hilfestatus zur Leistungsfortführung für den Beschwerdeführer.
Frist für Erklärungen zur Anhörung
Der letzte Termin, an dem eine Erklärung zur Anhörung übermittelt werden kann, wird angezeigt.
Informationen zum Widerruf eines Widerspruchsantrags
Für den Beschwerdeführer werden auch Informationen zum Widerruf eines Widerspruchsantrags angezeigt. Der Beschwerdeführer unterzeichnet und datiert die Mitteilung und sendet den Antrag auf Widerruf an die Organisation, deren Name und Adresse angezeigt werden.