Hinweise

Unter Berücksichtigung der Antworten, die der Antragsprüfer im Rahmen des Triage-, Lebensereignis- und Prüfungsprozesses erfasst hat, kann es erforderlich sein, den Sachbearbeiter auf wichtige Informationen hinzuweisen. Hat der Kunde etwa im Triage-Prozess eine Notlage angegeben, kann es erforderlich sein, dass sich der Sachbearbeiter sofort mit geeigneten Hilfseinrichtungen in Verbindung setzt. In Abhängigkeit von den Antworten des Kunden können auch mehrere Hinweise angezeigt werden. Mithilfe des Regel-Editors können Hinweise im Triage-, Prüfungs- oder Lebensereignis-Regelsatz definiert werden, sodass die Ergebnisse entsprechend angezeigt werden.