Verwalten von Online-Stornoanforderungen

Reicht ein Kunde online eine Stornoanforderung ein, wird diese mit dem Antrag verknüpft und der Antragssachbearbeiter oder der Berechtigungssachbearbeiter haben die Option, den Stornoantrag zu bestätigen. CCI sieht eine Standardweiterleitung für online eingereichte Stornoanforderungen an das Gruppenpostfach für Online-Stornoanforderungen vor. Von dort aus können die Stornoanforderungen ebenfalls angezeigt und bestätigt werden.