Einführung

CCI ermöglicht Behörden die individuelle Anpassung des Prüfungsverfahrens auf interne Belange. So kann eine Behörde beispielsweise die Schritte "Triage", "Prüfung", "Antrag", "Lebensereignisse" und "Überweisungen" in ihr Prüfungsverfahren aufnehmen. Für eine andere Behörde wiederum kann der Schritt "Antrag" ausreichend sein. Durch die Bereitstellung verschiedener Konfigurationseinstellungen kann CCI flexibel an die Anforderungen aller SEM-Behörden angepasst werden, die ein bedarfsorientiertes Prüfverfahren durchführen.

CCI stellt Konfigurationseinstellungen für verschiedene CCI-Elemente bereit. z. B. für die Bearbeitung von Triagen, Prüfungen, Anträgen, Lebensereignissen, Überweisungen und PKR-Beurteilungen. Eine Behörde kann über eine oder mehrere Benutzerrollen verfügen, über die das Prüfungsverfahren ganz oder teilweise abgewickelt wird. Die Funktionen können nach Benutzerrolle konfiguriert werden. CCI stellt die Muster-Benutzerrollen Antragssachbearbeiter, Berechtigungssachbearbeiter und Antragssachbearbeiter-Supervisor bereit.

Weitere Informationen zu den Konfigurationsmöglichkeiten finden Sie weiter unten.