Geschäftsanforderungen für Berichte definieren

Als erster Schritt wird empfohlen, die Geschäftsanforderungen für die Berichterstellung zu definieren. Behörden im Sozial- und Gesundheitsbereich (SEM-Behörden) können die erforderlichen Informationen, die definiert werden müssen, bestimmen und ihre eigenen Erfolgsformeln verwenden. Für jeden Bericht gibt es ein erwartetes Ergebnis sowie die erforderlichen Eingabedaten und die aktuelle Speicherposition der Daten. Eine der Anforderungen kann daraus bestehen, anzugeben, ob die Daten von der Onlineanwendung aus verfügbar sein müssen, d. h. für Fallbearbeiter, und ob daher eingebettete Analysefunktionen erforderlich sind.