Erzwingen der Altersvalidierung

Bei einigen Gerichtsbarkeiten wird das Alter eines Jugendlichen, der mit einer Jugendjustizorganisation zu tun hat, auf der Grundlage von Gesetzen oder Richtlinien definiert, während bei anderen Gerichtsbarkeiten das Alter kein Faktor im Zusammenhang mit der Verwaltung von Jugendjustizangelegenheiten ist. In CYS kann konfiguriert werden, ob das zuvor definierte Alter beim Erstellen eines Falls berücksichtigt wird.