LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale
Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung die folgenden
Vertragsbedingungen.
Programmname: IBM Poinf of Sale Subsystem for DOS Drivers
Programmnummer: 569656100
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem
Computer: Sie dürfen dieses Programm nicht kopieren und auf einem
anderen Computer verwenden, ohne zusätzliche Lizenzgebühren zu
zahlen.
Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme
Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM
Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort
unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses
Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms, und Ihre Rechte
zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des
Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses
Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des
Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM
Vertriebsbeauftragten.
Angegebene Betriebsumgebung
Die Programmspezifikationen und Informationen zur
Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm,
sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in
anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer
Vertriebsfreigabe.
Programmspezifische Bedingungen
ERTEILTE LIZENZRECHTE
A. Zusätzlich zu den Lizenzbedingungen in den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung
erteilt die International Business Machines Corporation (IBM) Ihnen
die folgenden Rechte zur Nutzung des IBM Point of Sale
Subsystem for DOS Drivers ("Software").
B. Im Rahmen dieser Lizenz ist Folgendes erlaubt:
1. Gleichzeitige Nutzung der Software auf einer oder
mehreren Maschinen zur Entwicklung und Erprobung von
Softwareanwendungen, die für den Einsatz in Verbindung mit der Software
vorgesehen sind und die die Software ("Dritthersteller-
Softwareanwendung") in erheblichem Umfang durch weitere Funktionen ergänzen.
2. Erstellung von Kopien der Software zur Nutzung oder für
Sicherungszwecke innerhalb Ihres Unternehmens, unter der Voraussetzung, dass
der Copyrightvermerk und sonstige Eigentumshinweise auf jeder
Kopie oder Teilkopie der Software angebracht werden.
3. Bearbeitung des Mustercodes, der sich im
Mustercodeverzeichnis befindet; und
4. Verbreitung der Software im Objektcodeformat nur als
integrierter Bestandteil Ihrer Dritthersteller-Softwareanwendung, wenn
folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Sie geben keinerlei Erklärungen ab, die implizieren,
dass Ihre Anwendung von IBM "zertifiziert" ist oder in anderer
Weise von IBM gebilligt wird oder dass IBM eine Gewährleistung
für das Leistungsverhalten Ihrer Anwendung übernimmt;
b) Sie gewährleisten, dass Sie über ausreichende Rechte für
das Material verfügen, das Sie in die Dritthersteller-
Softwareanwendung integrieren; und
c) Sie verpflichten sich, IBM einschließlich ihrer
Tochtergesellschaften und Distributoren schadlos zu halten und vor jeglichen
Ansprüchen, vor Haftung, Schäden, Auslagen, Kosten, Gerichts- und
Verfahrenskosten sowie Anwaltsgebühren, die aus oder in Zusammenhang mit
einer Verletzung oder angeblichen Verletzung Ihrer
Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung und der zuvor genannten
Gewährleistung entstehen, zu schützen und dafür zu entschädigen.
C. Im Rahmen dieser Lizenz ist Folgendes NICHT erlaubt:
1. Das Vermieten, Verleasen oder Übertragen der Software
oder die Vergabe von Unterlizenzen bezüglich der Software,
sofern dies weiter oben in diesem Dokument nicht ausdrücklich
gestattet wird.
2. Das Ändern der Software (sog. Bearbeitungen), sofern
dies weiter oben in diesem Dokument nicht ausdrücklich gestattet
wird.
3. Das Rückumwandeln (decompile, disassemble) oder eine
anderweitige Umsetzung der Software, es sei denn, dass dies gesetzlich
zwingend vorgesehen ist.
D. Sofern weiter oben in diesem Dokument nicht ausdrücklich
darauf hingewiesen wird, gewährt IBM Ihnen keine weiteren Lizenzen
(weder ausdrücklich noch stillschweigend, durch Rechtsverwirkung
oder auf andere Weise) in Bezug auf sonstige geistigen
Eigentumsrechte.
ALLGEMEINES
A. IBM behält sich das Recht vor, Preise, Features,
Spezifikationen, Leistungsmerkmale, Funktionen, Lizenzbedingungen,
Freigabedatum, allgemeine Verfügbarkeit oder sonstige Merkmale der
Software jederzeit zu ändern.
B. IBM ist nicht verpflichtet, Service, Fehlerkorrekturen
oder anderweitige Pflegemaßnahmen für die Software
durchzuführen. IBM ist ferner nicht verpflichtet, Ihnen Software-Updates
oder funktionale Erweiterungen bereitzustellen, selbst wenn sie
bereits verfügbar sein sollten oder in Zukunft verfügbar werden.
C. Sie können diese Lizenz jederzeit kündigen. IBM hat das
Recht zur Kündigung, wenn Sie die Lizenzbedingungen nicht
einhalten. In beiden Fällen müssen Sie alle Kopien der Software
vernichten.
D. Sie sind für die Zahlung sämtlicher Steuern
verantwortlich, die aus dieser Lizenz anfallen.
E. Diese Lizenz berechtigt Sie nicht dazu, Ihre Rechte oder
Verpflichtungen zu verkaufen, zu übertragen, abzutreten oder Unteraufträge
zu erteilen. Entsprechende Versuche sind nichtig.
F. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch
die Regierung unterliegt dem GSA ADP Schedule-Vertrag mit IBM.
Diese Software kann nur auf IBM Hardware eingesetzt werden.
D/N: L-KKOI-772NMT
P/N: L-KKOI-772NMT