LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den 'Internationale
Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung' die folgenden
Bedingungen.
Programmname: IBM POS Sensor Drivers for Linux Version 2.1
Programmnummer: 5639-FF9
Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme
Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM
Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort
unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses
Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms, und Ihre Rechte
zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des
Hauptprogramms eingeschränkt. Um eine separate Lizenz für dieses Programm
zu erwerben, die nicht durch die Lizenzbedingungen des
Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an den
zuständigen IBM Vertriebsbeauftragten.
Angegebene Betriebsumgebung
Die Programmspezifikationen und die Angaben zur
Betriebsumgebung befinden sich (sofern verfügbar) in der mit dem Programm
gelieferten Dokumentation, z. B. in einer Readme-Datei, oder in
anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, z. B. in einem
Ankündigungsschreiben. Sie sind damit einverstanden, dass solche Dokumentationen
und andere Programminhalte nur in englischer Sprache zur
Verfügung gestellt werden.
Programmspezifische Bedingungen
ERTEILTE LIZENZRECHTE
A. Zusätzlich zu den Lizenzbedingungen in den
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung
erteilt die International Business Machines Corporation (IBM) Ihnen
eine Lizenz zur Nutzung von IBM POS Sensor Drivers for Linux
("Software").
Die Software ist urheberrechtlich geschützt und wird zur
Nutzung überlassen (lizenziert, nicht verkauft). IBM überträgt
Ihnen keine Eigentumsrechte an der Software.
Sie erhalten keine weiteren Rechte außer denjenigen, die
Ihnen im Rahmen dieser Lizenz gewährt werden.
B. Im Rahmen dieser Lizenz ist Folgendes erlaubt:
1. Nutzung der Software auf einer oder gleichzeitig auf
mehreren Maschinen zur Entwicklung und Erprobung von
Softwareanwendungen, die für den Einsatz in Verbindung mit der Software
vorgesehen sind und die die Software in erheblichem Umfang durch
weitere Funktionen ergänzen ("Dritthersteller-Softwareanwendung").
2. Erstellung von Kopien der Software zur Nutzung oder für
Sicherungszwecke innerhalb Ihres Unternehmens, unter der Voraussetzung, dass
der Copyrightvermerk und sonstige Eigentumshinweise auf jeder
Kopie oder Teilkopie der Software angebracht werden.
3. Bearbeitung des Mustercodes, der sich im
Mustercodeverzeichnis befindet; und
4. Verbreitung der Software im Objektcodeformat nur als
integrierter Bestandteil Ihrer Dritthersteller-Softwareanwendung, wenn
folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Sie geben keinerlei Erklärungen ab, die implizieren,
dass Ihre Anwendung von IBM "zertifiziert" ist oder in anderer
Weise von IBM gebilligt wird oder dass IBM eine Gewährleistung
für das Leistungsverhalten Ihrer Anwendung übernimmt;
b) Sie gewährleisten, dass Sie über ausreichende Rechte für
das Material verfügen, das Sie in die Dritthersteller-
Softwareanwendung integrieren; und
c) Sie verpflichten sich, IBM sowie die
Tochtergesellschaften und Distributoren von IBM schadlos zu halten und vor
jeglichen Ansprüchen, vor Haftung, Schäden, Auslagen, Kosten,
Gerichts- und Verfahrenskosten sowie Anwaltsgebühren, die aus oder in
Zusammenhang mit einer Verletzung oder angeblichen Verletzung Ihrer
Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung und der zuvor genannten
Gewährleistung entstehen, zu schützen und dafür zu entschädigen.
C. Im Rahmen dieser Lizenz ist Folgendes NICHT erlaubt:
1. Das Vermieten, Verleasen oder Übertragen der Software
oder die Vergabe von Unterlizenzen bezüglich der Software,
sofern dies weiter oben in diesem Dokument nicht ausdrücklich
gestattet wird.
2. Das Ändern der Software (sog. Bearbeitungen), sofern
dies weiter oben in diesem Dokument nicht ausdrücklich gestattet
wird.
3. Das Rückumwandeln (decompile, disassemble) oder eine
anderweitige Übersetzung der Software, soweit nicht durch gesetzliche
Regelung etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist.
D. Sofern weiter oben in diesem Dokument nicht ausdrücklich
darauf hingewiesen wird, gewährt IBM Ihnen keine weiteren Lizenzen
(weder ausdrücklich noch stillschweigend, durch Rechtsverwirkung
oder auf andere Weise) in Bezug auf sonstige geistigen
Eigentumsrechte.
ALLGEMEINES
A. IBM behält sich das Recht vor, Preise, Features,
Spezifikationen, Leistungsmerkmale, Funktionen, Lizenzbedingungen,
Freigabedatum, allgemeine Verfügbarkeit oder sonstige Merkmale der
Software jederzeit zu ändern.
B. IBM ist nicht verpflichtet, Service, Fehlerkorrekturen
oder anderweitige Pflegemaßnahmen für die Software
durchzuführen. IBM ist ferner nicht verpflichtet, Ihnen Software-Updates
oder funktionale Erweiterungen bereitzustellen, selbst wenn sie
bereits verfügbar sein sollten oder in Zukunft verfügbar werden.
C. Sie können diese Lizenz jederzeit kündigen. IBM hat das
Recht zur Kündigung, wenn Sie die Lizenzbedingungen nicht
einhalten. In beiden Fällen müssen Sie alle Kopien der Software
vernichten.
D. Sie sind für die Zahlung sämtlicher Steuern
verantwortlich, die aus dieser Lizenz anfallen.
E. Diese Lizenz berechtigt Sie nicht dazu, Ihre Rechte oder
Verpflichtungen zu verkaufen, zu übertragen, abzutreten oder Unteraufträge
zu erteilen. Entsprechende Versuche sind nichtig.
F. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch
die Regierung unterliegt dem GSA ADP Schedule-Vertrag mit IBM.
IBM ist eine eingetragene Marke der International Business
Machines Corporation.
Diese Software kann nur auf IBM Hardware eingesetzt werden.
D/N: L-LZWE-7UN6XD
P/N: L-LZWE-7UN6XD