LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den 'Internationale Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung' die folgenden Bedingungen.

Programmname: IBM POS Sensor Drivers for Linux Version 1.1
Programmnummer: 5639-FF9

Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme

Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms, und Ihre Rechte zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt. Um eine separate Lizenz für dieses Programm zu erwerben, die nicht durch die Lizenzbedingungen des Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an den zuständigen IBM Vertriebsbeauftragten.

Angegebene Betriebsumgebung

Die Programmspezifikationen und die Angaben zur Betriebsumgebung befinden sich (sofern verfügbar) in der mit dem Programm gelieferten Dokumentation, z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, z. B. in einem Ankündigungsschreiben. Sie sind damit einverstanden, dass solche Dokumentationen und andere Programminhalte nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.

Programmspezifische Bedingungen

ERTEILTE LIZENZRECHTE

A. Zusätzlich zu den Lizenzbedingungen in den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung erteilt die International Business Machines Corporation (IBM) Ihnen eine Lizenz zur Nutzung von IBM POS Sensor Drivers for Linux ("Software").

Die Software ist urheberrechtlich geschützt und wird zur Nutzung überlassen (lizenziert, nicht verkauft). IBM überträgt Ihnen keine Eigentumsrechte an der Software.

Sie erhalten keine weiteren Rechte außer denjenigen, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz gewährt werden.

B. Im Rahmen dieser Lizenz ist Folgendes erlaubt:
1. Nutzung der Software auf einer oder gleichzeitig auf mehreren Maschinen zur Entwicklung und Erprobung von Softwareanwendungen, die für den Einsatz in Verbindung mit der Software vorgesehen sind und die die Software in erheblichem Umfang durch weitere Funktionen ergänzen ("Dritthersteller-Softwareanwendung").
2. Erstellung von Kopien der Software zur Nutzung oder für Sicherungszwecke innerhalb Ihres Unternehmens, unter der Voraussetzung, dass der Copyrightvermerk und sonstige Eigentumshinweise auf jeder Kopie oder Teilkopie der Software angebracht werden.
3. Bearbeitung des Mustercodes, der sich im Mustercodeverzeichnis befindet; und
4. Verbreitung der Software im Objektcodeformat nur als integrierter Bestandteil Ihrer Dritthersteller-Softwareanwendung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Sie geben keinerlei Erklärungen ab, die implizieren, dass Ihre Anwendung von IBM "zertifiziert" ist oder in anderer Weise von IBM gebilligt wird oder dass IBM eine Gewährleistung für das Leistungsverhalten Ihrer Anwendung übernimmt;
b) Sie gewährleisten, dass Sie über ausreichende Rechte für das Material verfügen, das Sie in die Dritthersteller- Softwareanwendung integrieren; und
c) Sie verpflichten sich, IBM sowie die Tochtergesellschaften und Distributoren von IBM schadlos zu halten und vor jeglichen Ansprüchen, vor Haftung, Schäden, Auslagen, Kosten, Gerichts- und Verfahrenskosten sowie Anwaltsgebühren, die aus oder in Zusammenhang mit einer Verletzung oder angeblichen Verletzung Ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung und der zuvor genannten Gewährleistung entstehen, zu schützen und dafür zu entschädigen.

C. Im Rahmen dieser Lizenz ist Folgendes NICHT erlaubt:
1. Das Vermieten, Verleasen oder Übertragen der Software oder die Vergabe von Unterlizenzen bezüglich der Software, sofern dies weiter oben in diesem Dokument nicht ausdrücklich gestattet wird.
2. Das Ändern der Software (sog. Bearbeitungen), sofern dies weiter oben in diesem Dokument nicht ausdrücklich gestattet wird.
3. Das Rückumwandeln (decompile, disassemble) oder eine anderweitige Übersetzung der Software, soweit nicht durch gesetzliche Regelung etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist.

D. Sofern weiter oben in diesem Dokument nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, gewährt IBM Ihnen keine weiteren Lizenzen (weder ausdrücklich noch stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder auf andere Weise) in Bezug auf sonstige geistigen Eigentumsrechte.

ALLGEMEINES

A. IBM behält sich das Recht vor, Preise, Features, Spezifikationen, Leistungsmerkmale, Funktionen, Lizenzbedingungen, Freigabedatum, allgemeine Verfügbarkeit oder sonstige Merkmale der Software jederzeit zu ändern.
B. IBM ist nicht verpflichtet, Service, Fehlerkorrekturen oder anderweitige Pflegemaßnahmen für die Software durchzuführen. IBM ist ferner nicht verpflichtet, Ihnen Software-Updates oder funktionale Erweiterungen bereitzustellen, selbst wenn sie bereits verfügbar sein sollten oder in Zukunft verfügbar werden.
C. Sie können diese Lizenz jederzeit kündigen. IBM hat das Recht zur Kündigung, wenn Sie die Lizenzbedingungen nicht einhalten. In beiden Fällen müssen Sie alle Kopien der Software vernichten.
D. Sie sind für die Zahlung sämtlicher Steuern verantwortlich, die aus dieser Lizenz anfallen.
E. Diese Lizenz berechtigt Sie nicht dazu, Ihre Rechte oder Verpflichtungen zu verkaufen, zu übertragen, abzutreten oder Unteraufträge zu erteilen. Entsprechende Versuche sind nichtig.
F. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierung unterliegt dem GSA ADP Schedule-Vertrag mit IBM.

IBM ist eine eingetragene Marke der International Business Machines Corporation.

Diese Software kann nur auf IBM Hardware eingesetzt werden.



D/N: L-LZWE-7VHBHL
P/N: L-LZWE-7VHBHL