Im Editor für Datenschutzrichtlinien können Sie eine Richtlinie für Hashsuche in einem Datenzugriffsplan erstellen.
Sie können einem Datenzugriffsplan, der eine Auswahlrichtlinie
enthält, eine Richtlinie hinzufügen.
Bevor Sie eine Richtlinie für die Hashsuche erstellen können, müssen Sie eine Suchdatenquelle für die für die Richtlinie ausgewählte Zielplattform definieren.
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Richtlinie für Hashsuche zu erstellen:
- Erweitern Sie den Ordner
Datenzugriffspläne für ein Paket mit einem logischen Datenmodell
im Datenprojektexplorer.
- Doppelklicken Sie auf den Datenzugriffsplan, um die Richtlinie einzuschließen.
Der Datenzugriffsplaneditor wird geöffnet.
- Klicken Sie auf Datenschutz.
Der Editor für Datenschutzrichtlinien wird geöffnet.
- Führen Sie über den Bereich Richtlinien die folgenden Schritte aus:
- Wählen Sie eine Plattform aus, die die Richtlinie verarbeitet.
- Erweitern Sie Datenschutzrichtlinien für generische Suche in der Liste Richtlinie und klicken Sie auf Hashsuche.
- Wählen Sie in der Liste Attribute die Attribute aus, die mit der Richtlinie maskiert werden sollen.
- Klicken Sie auf Anwenden.
Der Assistent Richtlinie hinzufügen wird geöffnet.
- Führen Sie die Schritte im Assistenten aus.
- Sie müssen eine Datenquellenverbindung auswählen und einen Datenbankaliasnamen eingeben, der der Suchtabelle zugeordnet ist. Sie müssen außerdem das Schema und den Namen der Suchtabelle auswählen.
- Sie müssen Spalten in der Suchtabelle den zu maskierenden Attributen in der Quellenentität zuordnen.
- Sie müssen ein Attribut auswählen, das die Werte bereitstellt, die hashverschlüsselt werden sollen.
- Sie können Zeichen angeben, die aus der Quelle abgeschnitten werden, bevor sie hashverschlüsselt wird.
- Sie können einen Seedwert eingeben, um die vom Hashalgorithmus ausgeführte Berechnung zu variieren.
- Sie müssen eine Spalte in der Suchtabelle auswählen, die Werte enthält, die mit dem Suchwert aus dem Quellenattribut abgeglichen werden.