Diese Aktivität hat die folgenden Zielsetzungen:
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Untersuchen, welche Teile der Geschäftsprozesse automatisiert werden können und sollten.
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Verstehen, wie Softwaresysteme, die erworben, entwickelt oder eingesetzt werden müssen, in die Organisation passen.
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Softwareanforderungen für Softwaresysteme ableiten, die erworben, entwickelt oder eingesetzt werden müssen.
[JAC94] beschreibt die folgenden drei Kategorien von Prozessautomation:
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Unterstützung für die Verbesserung der Durchlaufzeiten von Geschäftsanwendungsfällen. Diese Kategorie verbessert
die Effizienz der vorhandenen Arbeitsweise, ändert diese aber nicht.
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Unterstützung für die Reorganisation oder Reihenfolgeplanung der Aktivitäten eines Geschäftsprozesses. Diese
Kategorie verbessert Geschäftsanwendungsfälle auf innovative Weise und führt häufig zu Änderungen an der
vorhandenen Arbeitsweise.
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Unterstützung für die Überwachung, Steuerung und Verbesserung der Arbeitsweise.
Diese Aktivität beginnt mit einer nochmaligen Prüfung der Zielsetzungen für die Geschäftsmodellierung. Basierend auf
den Einsichten und Erfahrungen, die das Geschäftsmodellierungsteam gewonnen hat, müssen Zielsetzungen und Erwartungen
unter Umständen angepasst werden. Sobald eine Einigung über die Möglichkeiten und Bedingungen für die Automatisierung
und Verbesserung des Geschäfts gefunden wird, verringert sich das Risiko unrealistischer Erwartungen oder eines zu
ehrgeizigen Projekts.
Die Geschäftsanwendungsfälle werden analysiert, um festzustellen, welche
das größte Potenzial an Verbesserungsmöglichkeiten bei möglichst geringen Kosten haben. Hier muss ein Kompromiss
zwischen kleineren kurzfristigen Vorteilen, die mit relativ wenig Aufwand erzielt werden können, und längerfristigen
Vorteilen, die mit mehr Kosten verbunden sind, gefunden werden. Nachdem Sie die Geschäftsanwendungsfälle ermittelt
haben, die am meisten von der Automatisierung profitieren würden, werden die Geschäftsanwendungsfallrealisierungen analysiert. Aus diesen
Realisierungen werden Softwaresystemanforderungen abgeleitet, die als Eingabe für ein erstes Systemanwendungsfallmodell, ein Analysemodell und ergänzende Spezifikationen dienen. Weitere Informationen zu diesem
Prozess finden Sie auf der Seite Richtlinie: Vom Geschäftsmodell zu Systemen.
Es kann erforderlich sein, die Mitarbeiter und Geschäftsanwendungsfallrealisierungen geringfügig anzupassen und zu
präzisieren, um die Rolle des Softwaresystems in den Geschäftsanwendungsfallrealisierungen zu begrenzen. Die
Zuständigkeiten (menschlicher) Mitarbeiter können beispielsweise an automatisierte Mitarbeiter (Softwaresysteme)
delegiert werden. Diese Änderungen müssen geprüft werden, um sicherzustellen, dass das Geschäftsanalysemodell konsistent bleibt.
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Dieser Inhalt wurde (teilweise) von Empulsys BV
entwickelt.
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