Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und

- müssen das Programm sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben.

"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt.

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentationen.

Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe dokumentiert.

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person.

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden), Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft.

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.

Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.

Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.

Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.

IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis zu vernichten.

Geld-zurück-Garantie

Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Programmübertragung

Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und - verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu nutzen.

2. Gebühren

Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag handelt es sich um eine Einmalgebühr.

Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe, die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung.

Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.

Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm betreffenden Vermögenssteuern.

3. Begrenzte Gewährleistung

IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.

IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken mit Informationen zu bekannten Programmfehlern, Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.

Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind.

Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte, die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen Rechtsordnung variieren können.

4. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist.

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können.

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde:

1. Verlust oder Beschädigung von Daten;

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.

5. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.

3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden.

4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail- Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung gestellt werden.

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.

6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.

6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:

In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten:

Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.

Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.

Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind.

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 6)

Rechtsprechung

Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:

1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);

ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.

Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt:

Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

Z125-3301-12 (11/2002)

LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: WebSphere Business Integration Message Broker with Rules and Formatter Extension for Multiplatforms V5.0
Programmnummer: 5724-E73
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: 2

Erläuterung der Vertragsbedingungen:

Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer:
"1" bedeutet, dass das Programm auf der primären Maschine und einer anderen Maschine installiert werden darf, vorausgesetzt, dass das Programm nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.
"2" bedeutet, dass Sie dieses Programm nicht auf einen anderen Computer kopieren und dort verwenden dürfen, ohne zusätzliche Lizenzgebühren zu zahlen.

Angegebene Betriebsumgebung

Die Programmspezifikationen und Informationen zur Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm, sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe.

Ausgeschlossene Komponenten

Ungeachtet der Bedingungen irgendeiner anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und der IBM bzw. einem mit IBM verbundenen Unternehmen oder einer der IBM Tochtergesellschaften (zusammen als "IBM" bezeichnet) gelten die folgenden Bedingungen für alle "Ausgeschlossenen Komponenten", die nachfolgend genannt sind: (a) Alle ausgeschlossenen Komponenten werden ohne Wartung (auf "AS-IS"-Basis) zur Verfügung gestellt; (b) IBM übernimmt keine Haftung für die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter; (c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten; und (d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
ICU 1.8
XML4C 3.3.1
XML4J V3.2.1
WorkBench 2.02
infozip as supplied by ISMP V4.5.3
New Era of Networks - Rules and Formatter

Programmspezifische Bedingungen

Gebührenberechnung und Lizenznutzungsverwaltung (License Use Management)

Die Gebühren für die berechtigte Nutzung des Programms basieren auf 'Processor License Units' (PLUs, so genannte Prozessorlizenzgebühreneinheiten). Für die Nutzung des Programms auf einer beliebigen Servermaschine müssen Sie eine PLU für jeden Prozessor oder symmetrischen Multiprozessor in der Servermaschine, auf der eine Programmkopie ausgeführt werden soll, erwerben (bei IBM oder einem IBM Business Partner). PLUs sind für jede Servermaschine erforderlich, auf der die Broker-Komponente des Programms installiert wird. Sie müssen außerdem eine entsprechende Anzahl zusätzlicher PLUs erwerben, wenn die Programminstallation auf eine Servermaschine mit mehr Prozessoren umgezogen wird oder wenn der Servermaschine, auf der das Programm installiert ist, weitere Prozessoren hinzugefügt werden.

Bei Nichteinhaltung der erforderlichen Anzahl an PLUs werden die Lizenzbedingungen ungültig. Mit der License Use Management-Software wird die Einhaltung dieser Bedingungen überwacht.

Für die Lizenzierung weiterer Komponenten des Programms werden keine separaten Serverberechtigungen benötigt.

Sie sollten das Originalprodukt und alle Passport Advantage- Dokumente als Berechtigungsnachweis aufbewahren.

Für einige Komponenten des Programms gelten spezifische Einschränkungen, die nachfolgend beschrieben sind.

WebSphere MQ

Zum Lieferumfang des Programms gehört eine Kopie von IBM WebSphere MQ. Für jeden Berechtigungsnachweis sind Sie berechtigt, WebSphere MQ in Verbindung mit Ihrer Nutzungslizenz für das Programm für folgende Zwecke zu installieren und zu nutzen:

Sie dürfen zwei Kopien von WebSphere MQ zur Nutzung mit dem Programm installieren.
Sie dürfen WebSphere MQ nur mit Nachrichten nutzen, die für das Programm generiert werden, und nicht für andere Zwecke. (Um WebSphere MQ für andere Zwecke nutzen zu dürfen, müssen Sie einen separaten (uneingeschränkten) Berechtigungsnachweis erwerben, der zu einer solchen Nutzung eines WebSphere MQ-Softwareprodukts berechtigt.)

DB2-Komponenten

Zum Lieferumfang des Programms gehören Teile der IBM DB2 Universal Database ("DB2"). Für jeden Berechtigungsnachweis dürfen Sie zwei Kopien der DB2-Komponenten nur in Verbindung mit Ihrer Nutzungslizenz für das Programm zur Speicherung und Verwaltung von Daten installieren und nutzen, die von dem Programm verwendet und generiert werden, nicht jedoch für andere Datenverwaltungszwecke. Die Nutzung für Anwendungsdaten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Lizenz berechtigt z. B. nicht dazu, von anderen Anwendungen aus eingehende Verbindungen zur Datenbank für Abfragen oder zur Erstellung von Berichten herzustellen. Sie dürfen eine (1) Kopie dieser DB2-Komponenten nur auf derselben Workstation wie die mit dem Programm gelieferte Komponente Configuration Manager installieren und nutzen. Die zweite Kopie der DB2-Komponenten darf nur zusammen mit der Broker-Komponente des Programms genutzt werden.

Microsoft(R) Data Access Components

Zum Lieferumfang des Programms gehört eine Kopie der Microsoft Data Access Components ("MDAC"). Ihre Nutzung der MDAC unterliegt den Bedingungen des "End User License Agreement for Microsoft Software". Eine Kopie dieser Bedingungen finden Sie auf der mit dem Programm gelieferten Ergänzungs-CD-ROM.

Sie erhalten insbesondere keine Berechtigung oder Lizenz zur Weitergabe der MDAC. Falls Sie die Berechtigung oder Lizenz zur Weitergabe der MDAC erwerben möchten, sollten Sie sich an die Microsoft Corporation wenden. Zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung ist folgender Webseiten-Link für die Kontaktaufnahme mit der Microsoft Corporation zu diesem Zweck gültig: "http://www. microsoft.com/data/download.htm".

HINWEIS: Die Microsoft Corporation behält sich das Recht vor, den MDAC-Download zu jedem beliebigen Zeitpunkt und nach eigenem Ermessen zu löschen oder die angegebene Webseite zu ändern, zu versetzen oder zu entfernen.

Nutzung von Hewlett Packard Java RTE V1.3 (nur für HP-UX)

Die HP-UX-Version des Programms beinhaltet eine Java Runtime Environment ("RTE"), die von Hewlett Packard ("HP") zur Verfügung gestellt wird. Die Nutzung der HP RTE unterliegt den HP Softwarelizenzierungs- und Gewährleistungsbedingungen. Die Benutzer des Programms werden bei der Programminstallation aufgefordert, die HP Lizenz- und Gewährleistungsbedingungen zu bestätigen.

Sind die HP Lizenz- und Gewährleistungsbedingungen für Sie nicht akzeptabel, sollten Sie das Programm sofort an Ihren Lieferanten zurückgeben. Der Kaufpreis wird Ihnen in vollem Umfang zurückerstattet.

DataDirect ODBC Driver Manager-Komponenten

Teile dieses Programms sind urheberrechtlich geschützt von DataDirect Technologies, 1991 - 2002.

IBM Rules and Formatter

Der WebSphere Business Integration Message Broker mit Rules and Formatter Extension beinhaltet bestimmte 'Rules and Formatter', die unter Lizenz von Sybase, Inc. ("R+F-Code") bereitgestellt werden.

Folgende Bedingungen gelten für den R+F-Code:

- Sie dürfen R+F-Code nicht an andere Endbenutzer übertragen oder weitergeben.
- Sybase, Inc. übernimmt ausdrücklich keine Gewährleistung hinsichtlich der Nutzung des in dem Programm enthaltenen R+F-Codes, einschließlich der Handelsüblichkeit oder der Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
- die Gesamthaftung von Sybase, Inc. für sämtliche Schadensansprüche hinsichtlich des R+F-Codes Ihnen gegenüber wird den von Ihnen für das Programm gezahlten Betrag nicht überschreiten.

Einschränkungen bei WebSphere MQ Transport

Jede Lizenz für WebSphere Business Integration Event Broker, WebSphere Business Integration Message Broker berechtigt den Lizenznehmer dazu,

1. eine Verbindung zu bis zu 500 WebSphere MQ Telemetry Transport-Endpunkten pro PLU herzustellen;
2. eine Verbindung zu bis zu 5 WebSphere MQ Multicast Transport-Endpunkten pro PLU herzustellen;
3. eine Verbindung zu bis zu 10 WebSphere MQ Real-Time Transport-Endpunkten pro PLU herzustellen;
4. eine Verbindung zu bis zu 25 WebSphere MQ Services Transport-Endpunkten pro PLU herzustellen.

Ein WebSphere MQ Telemetry Transport-Endpunkt ist als Einheit definiert, die für die Nutzung der Telemetry-Transporte konfiguriert ist, um mit dem Broker, einschließlich der Einheiten, die über einen Router, einen Gateway, eine Einheit oder einen Server angeschlossen sind, zu interagieren.

Ein WebSphere MQ Real-Time Transport-Endpunkt ist als Server oder Workstation definiert, die bzw. der den mit dem Produkt gelieferten Real-Time-Client benutzt, um mit dem Broker zu interagieren.

Ein WebSphere MQ Multicast Transport-Endpunkt ist als Einheit, Server oder Workstation definiert, die bzw. der für die Nutzung des Reliable Multicast Messaging-Protokolls oder eines anderes Multicast-Protokolls konfiguriert ist, um mit dem Broker, einschließlich der Einheiten, die über einen Router, einen Gateway, eine Einheit oder einen Server angeschlossen sind, zu interagieren.

Ein WebSphere MQ Web Services Transport-Endpunkt ist als Anwendung definiert, die für die Nutzung nativer HTTP- Nachrichtenprotokolle konfiguriert ist, um mit dem Broker, einschließlich der Einheiten, die über einen Router, einen Gateway, eine Einheit oder einen Server angeschlossen sind, zu interagieren.

WebSphere Business Integration Connection Pack - Lizenzerweiterungen

Lizenzierte Benutzer des Programms, die die Anzahl der Verbindungen für den lizenzierten WebSphere MQ Transport-Endpunkt erhöhen möchten, können zu diesem Zweck ein WebSphere Business Integration Connection Pack erwerben.

1. WebSphere MQ Telemetry Transport Lizenzerweiterung - Jede Lizenzerweiterung für WebSphere MQ Telemetry Transport berechtigt den Lizenznehmer dazu, für weitere 1.000 Telemetry- Endpunkte Verbindungen zu einer voll lizenzierten Kopie des Programms hinzuzufügen.
2. WebSphere MQ Multicast Transport Lizenzerweiterung - Jede Lizenzerweiterung für WebSphere MQ Multicast Transport berechtigt den Lizenznehmer dazu, für weitere 10 Multicast-Endpunkte Verbindungen zu einer voll lizenzierten Kopie des Programms hinzuzufügen.
3. WebSphere MQ Real-Time Transport Lizenzerweiterung - Jede Lizenzerweiterung für WebSphere MQ Real-Time Transport berechtigt den Lizenznehmer dazu, für weitere 20 Real-Time-Endpunkte Verbindungen zu einer voll lizenzierten Kopie des Programms hinzuzufügen.
4. WebSphere MQ Web Services Transport Lizenzerweiterung - Jede Lizenzerweiterung für WebSphere MQ Web Services Transport berechtigt den Lizenznehmer dazu, für weitere 50 Endpunkte Verbindungen zu einer voll lizenzierten Kopie des Programms hinzuzufügen.

Jedes Lizenzerweiterungspaket kann jeweils nur für Web Services-Endpunkte, Real-Time-Endpunkte, Multicast-Endpunkte oder Telemetry-Endpunkte eingesetzt werden; ein Kombinieren der verschiedenen Endpunkte ist nicht möglich.

Nutzung von Komponenten auf separaten Maschinen

Das Programm umfasst mehrere Komponenten:

1. Message Broker (Nachrichtenbroker)
2. Configuration Manager (Konfigurationsmanager)
3. User Name Server (Namensserver)
4. Database Manager (Datenbankmanager)
5. Message Broker Toolkit for WebSphere Studio

Jede Komponente darf jeweils nur auf einer einzigen Maschine installiert werden, mit Ausnahme des Message Broker Toolkit for WebSphere Studio, das auf mehreren Maschinen installiert werden kann, wenn diese Maschinen alle in Verbindung mit derselben Nachrichtenbrokermaschine eingesetzt werden.

Sie dürfen den Konfigurationsmanager des Programms auf derselben Servermaschine wie die Broker-Komponente oder auf einer einzelnen Intel-basierten (*) Maschine einsetzen. * Intel-Maschinen beinhalten kompatible Prozessoren, wie z. B. Cyrix und AMD. (Intel ist in gewissen Ländern eine Marke der Intel Corporation.)

Einheitentest

Die Programmlizenz berechtigt einen einzelnen Entwickler, jede Komponente des Programms auf einer einzelnen Microsoft (R) Windows-Maschine für "Einheitentests" zu installieren, wobei der Test darauf beschränkt ist, den von dem betreffenden Entwickler geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu testen, ob er gemäß dem Entwurf funktioniert. Die Lizenz beinhaltet nicht den Einsatz des Programms für folgende Zwecke:

1. Testen von Anwendungen auf anderen Servern als der Maschine des Entwicklers
2. Austausch von Nachrichten mit Produktionsanwendungen oder -systemen
3. Simulation von Produktionsworkloads
4. Testen der Skalierbarkeit von Code, Anwendungen oder Systemen

HINWEISE

Microsoft und Windows sind in gewissen Ländern Marken der Microsoft Corporation.

Andere Namen von Unternehmen, Produkten oder Services können Marken oder Servicemarken anderer Unternehmen sein.

Message Brokers Toolkit for WebSphere Studio

Zum Lieferumfang des Programms gehört eine Kopie des Message Brokers Toolkit for WebSphere Studio, die

i) Software beinhaltet, die von der Apache Software Foundation entwickelt wurde (http://www.apache.org/);

ii) auf Technologie des Eclipse-Projekts basiert (besuchen Sie http://www.eclipse.org ); und

iii) der folgenden Softwarenutzungsvereinbarung von Eclipse. org unterliegt

Eclipse.org Software User Agreement
17th June, 2002

ECLIPSE.ORG MAKES AVAILABLE SOFTWARE, DOCUMENTATION, INFORMATION AND/OR OTHER MATERIALS FOR OPEN SOURCE PROJECTS (COLLECTIVELY "CONTENT"). USE OF THE CONTENT IS GOVERNED BY THE TERMS AND CONDITIONS OF THIS AGREEMENT AND/OR THE TERMS AND CONDITIONS OF LICENSE AGREEMENTS OR NOTICES INDICATED OR REFERENCED BELOW. BY USING THE CONTENT, YOU AGREE THAT YOUR USE OF THE CONTENT IS GOVERNED BY THIS AGREEMENT AND/OR THE TERMS AND CONDITIONS OF ANY APPLICABLE LICENSE AGREEMENTS OR NOTICES INDICATED OR REFERENCED BELOW. IF YOU DO NOT AGREE TO THE TERMS AND CONDITIONS OF THIS AGREEMENT AND THE TERMS AND CONDITIONS OF ANY APPLICABLE LICENSE AGREEMENTS OR NOTICES INDICATED OR REFERENCED BELOW, THEN YOU MAY NOT USE THE CONTENT.

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Content may be apportioned into plug-ins ("Plug-ins"), plug- in fragments ("Fragments"), and features ("Features"). A Feature is a bundle of one or more Plug-ins and/or Fragments and associated material. Files named "feature.xml" may contain a list of the names and version numbers of the Plug-ins and/or Fragments associated with a Feature. Plug-ins and Fragments are located in directories named "plugins" and Features are located in directories named "features".

Features may also include other Features ("Included Features"). Files named "feature.xml" may contain a list of the names and version numbers of Included Features.

The terms and conditions governing Plug-ins and Fragments should be contained in files named "about.html" ("Abouts"). The terms and conditions governing Features and Included Features should be contained in files named "license.html" ("Feature Licenses"). Abouts and Feature Licenses may be located in any directory of a Download or Module including, but not limited to the following locations:

The top-level (root) directory
Plug-in and Fragment directories
Subdirectories of the directory named "src" of certain Plug- ins
Feature directories

Note: if a Feature made available by Eclipse.org is installed using the Eclipse Update Manager, you must agree to a license ("Feature Update License") during the installation process. If the Feature contains Included Features, the Feature Update License should either provide you with the terms and conditions governing the Included Features or inform you where you can locate them. Feature Update Licenses may be found in the "license" property of files named "feature.properties". Such Abouts, Feature Licenses and Feature Update Licenses contain the terms and conditions (or references to such terms and conditions) that govern your use of the associated Content in that directory. The Abouts, Feature Licenses and Feature Update Licenses may refer to the CPL or other license agreements, notices or terms and conditions . It is your obligation to read and accept all such all terms and conditions prior to use of the Content. If no About, Feature License or Feature Update License is provided, please contact Eclipse.org to determine what terms and conditions govern that particular Content.

Content may contain encryption software. The country in which you are currently may have restrictions on the import, possession, and use, and/or re-export to another country, of encryption software. BEFORE using any encryption software, please check the country's laws, regulations and policies concerning the import, possession, or use, and re-export of encryption software, to see if this is permitted.

Treeview

Dieses Programm enthält eine Kopie des Treeview JavaScript, das unter www.Treeview.net zu finden ist. Ihre Nutzung des Treeview JavaScript im Rahmen dieses Programms unterliegt den Bedingungen des IPLA und dieser Lizenzinformation. Sie dürfen das Treeview JaveScript nicht extrahieren und in einer anderen Anwendung oder einem anderen Programm benutzen.


D/N: L-TMAN-5JFEQG
P/N: L-TMAN-5JFEQG