Abbild-, Audio- und Videoobjekte, die als BLOBs in einer DB2-Datenbank gespeichert sind, erhalten die gleiche Sicherheit und den gleichen Wiederherstellungsschutz wie herkömmliche numerische Daten und Zeichendaten. Das gleiche gilt für Informationen, die für diese Daten in Metadatentabellen gespeichert sind.
Benutzer müssen über die erforderliche Berechtigung verfügen, um Objekte auswählen, einfügen oder aktualisieren zu können.
Darüber hinaus ist für einige extender-bezogene Verwaltungsoperationen DBADM-Berechtigung erforderlich. Informationen zur Berechtigung, die für die einzelnen DB2 Extender-APIs erforderlich ist, befinden sich in Kapitel 16. Anwendungsprogrammierschnittstellen.
Wird der Inhalt eines Abbild-, Audio- oder Videoobjekts in einer Datei gespeichert, auf die von der Datenbank verwiesen wird, werden die Metadaten für das Objekt durch DB2 geschützt. Die Datei muß sich in einem Verzeichnis befinden, das von der Benutzergruppe PUBLIC, das heißt von allen Benutzern, gelesen werden kann.
BLOBs und Metadaten werden auf die gleiche Art und Weise gesichert und wiederhergestellt wie andere Daten in DB2. Objektinhalte, die in einer Datei gespeichert sind, können mit Hilfe von Nicht-DB2-Tools gesichert und wiederhergestellt werden. Auch QBIC-Kataloge und Videoindizes können mit Hilfe von Nicht-DB2-Tools gesichert und wiederhergestellt werden. Weitere Informationen zum Sichern eines QBIC-Katalogs finden Sie auf QBIC-Katalog erstellen. Weitere Informationen zum Sichern eines Videoindexes finden Sie aufVideo indexieren.