WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN
Es folgenden zwei Lizenzvereinbarungen.
1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung
von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Wenn Sie das Programm für die produktive Nutzung (nicht zu
Bewertungs-, Test- und Demonstrationszwecken oder für einen
Probezeitraum) erwerben: Durch Klicken auf "Akzeptieren" bestätigen Sie
die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete.
Wenn Sie das Programm zu Bewertungs-, Test- und
Demonstrationszwecken oder für einen Probezeitraum (gemeinsam als "Bewertung"
bezeichnet) erwerben: Durch Klicken auf "Akzeptieren" bestätigen Sie
sowohl (i) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch
(ii) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).
Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.
Die IPLA kommen automatisch zur Anwendung, wenn Sie sich
dafür entscheiden, das Programm nach dem Bewertungszeitraum zu
behalten (oder zusätzliche Kopien des Programms zur Nutzung nach
Ablauf des Bewertungszeitraums erwerben) und eine entsprechende
Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International Passport Advantage-Vertrag
oder den IBM Passport Advantage Express-Vertrag) abschließen.
Die Probelizenz und die IPLA kommen nicht gleichzeitig zur
Anwendung; sie schränken sich nicht gegenseitig ein, noch ergänzen sie
sich gegenseitig; und sie sind unabhängig voneinander.
Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist
nachfolgend aufgeführt.
Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von
Programmen
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf
das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit
den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie
diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines
Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren,
gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses
Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser
Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser
Vereinbarung nicht einverstanden sind,
- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen,
installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und
- müssen Sie das Programm unverzüglich an die Stelle
zurückgeben, bei der Sie es erworben haben. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben.
"IBM" steht für International Business Machines Corporation
oder eine IBM Tochtergesellschaft.
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das
programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation des Programms
wird in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung
gestellt, sie kann über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen
werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt. Sie kann
außerdem unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden.
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten
einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1)
maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles
Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken),
4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente
oder -schlüssel sowie Dokumentationen.
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson
oder eine einzelne juristische Person.
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine
Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden)
sowie Lizenzinformationen und stellt die vollständige
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie
ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen
Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des
Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen
können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen.
1. Berechtigung
Lizenz
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM
Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch
nicht verkauft.
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur
Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.
Sie dürfen 1) das Programm nur zu internen Bewertungs-,
Test- oder Demonstrationszwecken und nur auf Probe ("Try-and-
Buy"-Basis) nutzen; und 2) eine angemessene Anzahl Kopien des
Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung
dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser
Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder
Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle
anderen Eigentumshinweise anzubringen.
Das Programm kann eine Inaktivierungseinheit beinhalten,
die eine Nutzung des Programms nach Ablauf des
Bewertungszeitraums verhindert. Es ist Ihnen untersagt, die
Inaktivierungseinheit oder das Programm in irgendeiner Weise zu manipulieren. Sie
sollten entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen, um
Datenverluste zu vermeiden, wenn das Programm nicht mehr verwendet werden
kann.
Sie verpflichten sich, 1) ein Verzeichnis aller
Programmkopien anzulegen; und 2) gewährleisten, dass das Programm
(unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System
aus erfolgt) nur mit Ihrer Genehmigung und in Übereinstimmung
mit den Bedingungen dieser Vereinbarung genutzt wird.
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder
weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern
eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in
Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.
Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem Sie
dieser Vereinbarung zustimmen, und endet 1) nach der in der
Lizenzinformation angegebenen Laufzeit oder zum angegebenen Ablaufdatum; oder
2) wenn sich das Programm automatisch selbst inaktiviert.
Während des Bewertungszeitraums fallen keine Nutzungsgebühren für
das Programm an. Sofern in der Lizenzinformation von IBM nicht
festgelegt ist, dass Sie das Programm behalten dürfen, müssen Sie das
Programm und alle davon erstellten Kopien innerhalb von zehn Tagen
nach Ablauf des Bewertungszeitraums vernichten. Falls IBM
vorsieht, dass Sie das Programm behalten dürfen, und Sie dieses
Angebot annehmen, kommt eine andere Lizenzvereinbarung für das
Programm zur Anwendung, die Ihnen in diesem Fall zugestellt wird.
Darüber hinaus kann eine Gebühr anfallen.
IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen
dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie
verpflichtet, alle Kopien des Programms zu vernichten.
2. Gewährleistungsausschluss
Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht
ausgeschlossen werden kann, gibt IBM keine ausdrückliche oder implizite
Gewährleistung für die Marktfähigkeit, die Eignung für einen bestimmten
Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf das
Programm oder die technische Unterstützung.
Dieser Gewährleistungsausschluss gilt auch für die IBM
Programmlieferanten.
Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Nicht-IBM
Programmen können ihre eigenen Gewährleistungen mitliefern.
IBM bietet keine technische Unterstützung, sofern dies
nicht ausdrücklich angegeben ist.
3. Haftungsbegrenzung
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen
Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM
unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch
an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche
aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und
außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:
1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an
Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden
bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des
Rechtsanspruches ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten.
Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam
haftbar gemacht werden können.
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in
folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher
Schäden hingewiesen wurde:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden;
oder
3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse,
Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter
Einsparungen.
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder
die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen
und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.
4. Allgemeines
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft
Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen
des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die
übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und
gelten weiterhin in vollem Umfang.
3. Sie dürfen das Programm nicht exportieren.
4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre
persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-
Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im
Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und
dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von
IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten
einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung,
zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung
gestellt werden.
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage
im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach
Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders
lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.
6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von
vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den
Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage
oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für
Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten
Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für
Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen
haftbar ist.
5. Geltendes Recht, Rechtsprechung und
Schiedsspruchverfahren
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die
Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die
Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und
Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser
Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang
stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den
internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der
Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 2): In der
Europäischen Gemeinschaft wird am Anfang dieses Abschnitts Folgendes
eingefügt:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter
den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für
den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von
den Bestimmungen in diesem Abschnitt 3 nicht betroffen.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 3): In Österreich und der
Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen
ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen
Rechtsbestimmungen gelten:
Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge
der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf
einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden
Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und
Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung
solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe
entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den
von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden
(einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen
Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.
Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch
wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1)
Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder
Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene
Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden
sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene
Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust
erwarteter Einsparungen.
Die in dieser Vereinbarung spezifizierten
Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM
durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM
Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM
Lieferanten gemeinsam haftbar sind.
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
(Abschnitt 5)
Rechtsprechung
Die folgende Ausnahme wird zu diesem Abschnitt hinzugefügt:
In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser
Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden
Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins
das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt).
ÖSTERREICH: Allgemeines (Abschnitt 4): Zu Unterziffer 4
wird Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
DEUTSCHLAND: Haftungsbegrenzung (Abschnitt 3): Der folgende
Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und
Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.
Allgemeines (Abschnitt 4): Die Bestimmungen in Unterziffer
5 werden durch Folgendes ersetzt:
Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen,
gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren.
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 4): Zu Unterziffer 4 wird
Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
Z125-5543-03 (01/2003)
Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf
das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit
den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie
diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines
Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren,
gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses
Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser
Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser
Vereinbarung nicht einverstanden sind,
- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen,
installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und
- müssen das Programm sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das
Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten
Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen
haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm
erworben haben.
"IBM" steht für International Business Machines Corporation
oder eine IBM Tochtergesellschaft.
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das
programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines
Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen
werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des
Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden
Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre
beigelegt.
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten
einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1)
maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles
Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken),
4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente
oder -schlüssel sowie Dokumentationen.
Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur
Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese
Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer
ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus
Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für
zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und
Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung
gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder
einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder
IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf
diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe
dokumentiert.
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson
oder eine einzelne juristische Person.
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine
Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden),
Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie
ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen
Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des
Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen
können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle
eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung
und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage
Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.
1. Berechtigung
Lizenz
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM
Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch
nicht verkauft.
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur
Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.
Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis
definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich
einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen
und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede
Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des
Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise
anzubringen.
Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen
Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht
mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.
Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer
das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von
einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und
die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder
weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern
eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in
Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.
IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen
dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie
verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis zu vernichten.
Geld-zurück-Garantie
Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht
zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des
Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen
Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung
gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben,
bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Programmübertragung
Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und -
verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den
Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das
Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung
einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der
Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu
nutzen.
2. Gebühren
Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag
handelt es sich um eine Einmalgebühr.
Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe,
die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt
keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder
gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in
dieser Vereinbarung.
Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM
oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben,
benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.
Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern,
Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren
enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen
Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der
für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum
des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm
betreffenden Vermögenssteuern.
3. Begrenzte Gewährleistung
IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der
angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die
Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM
gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des
Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse
aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.
IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken
mit Informationen zu bekannten Programmfehlern,
Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur
Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software
Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt
diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr
nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen
Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.
Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums
nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit
Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen
behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den
zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM
Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie
erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und
ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige
Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss
veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige
Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind
derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des
Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird
keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder
Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer
stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen
möglicherweise nicht anwendbar sind.
Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung
spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte,
die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen
Rechtsordnung variieren können.
4. Haftungsbegrenzung
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen
Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM
unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch
an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche
aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und
außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:
1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an
Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden
bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des
Rechtsanspruches ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten.
Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam
haftbar gemacht werden können.
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in
folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher
Schäden hingewiesen wurde:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder
3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse,
Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter
Einsparungen.
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder
die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen
und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.
5. Allgemeines
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft
Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen
des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die
übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und
gelten weiterhin in vollem Umfang.
3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur
Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen
einverstanden.
4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre
persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-
Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im
Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und
dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von
IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten
einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung,
zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung
gestellt werden.
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage
im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach
Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders
lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.
6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von
vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den
Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage
oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für
Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten
Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für
Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen
haftbar ist.
6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und
Schiedsspruchverfahren
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die
Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die
Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und
Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser
Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang
stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den
internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der
Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen
Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter
den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für
den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von
den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen
Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der
räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der
Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen
ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen
Rechtsbestimmungen gelten:
Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge
der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf
einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden
Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und
Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung
solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe
entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den
von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden
(einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen
Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.
Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch
wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1)
Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder
Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene
Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden
sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene
Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust
erwarteter Einsparungen.
Die in dieser Vereinbarung spezifizierten
Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM
durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM
Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM
Lieferanten gemeinsam haftbar sind.
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
(Abschnitt 6)
Rechtsprechung
Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:
1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser
Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden
Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins
das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);
ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am
Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes
ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes
hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am
Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes
ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird
diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und
Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.
Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer
5 werden durch Folgendes ersetzt:
Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen,
gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte
Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird
Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
Z125-3301-12 (01/2003)
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale
Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen die folgenden
Vertragsbedingungen.
Programmname: IBM Rational Team Concert 1.0.1.1
Programmnummer: 5724-V04
Bewertungszeitraum
Der Bewertungszeitraum beginnt an dem Datum, an dem Sie den
Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen, und endet nach 60 Tagen.
Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme
Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM
Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort
unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses
Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms und Ihre Rechte
zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des
Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses
Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des
Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM
Vertriebsbeauftragten.
Weitere IBM Programme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und
enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben
werden ("Weitere IBM Programme"). Sie dürfen die weiteren IBM
Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des
Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die
weiteren IBM Programme dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet
werden. Sie sind nicht berechtigt, die weiteren IBM Programme zu
übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der
Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die
weiteren IBM Programme eventuell ersetzt oder geändert. Im Falle
eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden
Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den
weiteren IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung
des Programms abläuft bzw. der Vertrag von Ihnen oder IBM
gekündigt wird, müssen Sie die Nutzung der weiteren IBM Programme
einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder
unverzüglich an den Programmlieferanten zurückgeben. Haben Sie die
weiteren IBM Programme heruntergeladen, wenden Sie sich an die
Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. Sollen die
weiteren IBM Programme für eine Nutzung lizenziert werden, die im
Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich
bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, bei
der Sie das Programm erworben haben, um die entsprechenden
Lizenzen anzufordern.
Diese Liste enthält die weiteren IBM Programme, die mit dem
Programm lizenziert werden:
1. IBM DB2 9.5 Express
2. IBM Installation Manager and Packaging Utility for the
Rational Software Development Platform 1.2
Ausgeschlossene Komponenten
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die
Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten".
Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten
(auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für
die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der
Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die
Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte
Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare,
mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht
begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene
Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung,
Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen
Komponenten schadlos zu halten.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und
Österreich angegeben sind.
Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die
ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich
Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene
Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm
beigepackt sind.
Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt
den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in
den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden
nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten.
Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere
ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen
Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES
aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.
Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
1. Ant 1.6.1
2. Ant 1.6.5
3. Ant 1.7.0
4. ARM Java Binding 4.0 version 2
5. Base64 2.1
6. Batik 1.6
7. Cairo Binding
8. Cairo Library 1.0.2
9. Carbon Binding
10. Commons Beanutils 1.6
11. Commons CLI 1.0
12. Commons Codec 1.3
13. Commons Collections 2.1.1 (subset)
14. Commons Collections 3.1
15. Commons Daemon 1.0.1
16. Commons DBCP 1.1
17. Commons Digester 1.7
18. Commons EL 1.0
19. Commons Fileupload 1.0
20. Commons HttpClient 3.0
21. Commons Logging 1.0.4
22. Commons Modeler 2.0
23. Commons Pool 1.1
24. CSS Styles from Yahoo Widget Library Library
25. Derby 10.3.3
26. Dojo 1.0.2
27. Dojo 1.1 (subset)
28. DOM 2
29. DOM SMIL Animation 1.0 Java binding
30. DOM SVG Java 1.1 Binding
31. Dumbster 1.6
32. Eclipse 3.3.2
33. Eclipse BIRT 2.2.2 (subset)
34. Eclipse DTP 1.5.2 (subset)
35. Eclipse EMF 2.3.2
36. Eclipse Equinox (OSGi Services) 3.3.2
37. Eclipse GEF 3.3.2
38. Eclipse XSD 2.3.2
39. EMF 2.2.2
40. Emma 2.1.5320
41. Firebug lite
42. Flute 1.3
43. Ganymed SSH-2 for Java build 210
44. ICU4J 3.8.1
45. Independent JPEG Group's LIBJPEG Release 6b
46. iSpell 3.1.20
47. iText 1.5.4
48. iText Asian 1.5.2
49. Jasper Compiler 5.5.1.7
50. Java Mirror API
51. Java Ssh Applet
52. JavaHL APIs 1.4.4
53. Jetty 5.1.11
54. JSch 0.1.31
55. JSP Standard Tag Library (JSTL) 1.1.0
56. JTidy R7
57. JUnit 3.8.1
58. JUnit 3.8.2
59. JUnit 4.3.1
60. JUnit bug report content
61. JZlib 1.0.2
62. Log4J 1.2.12
63. Lucene 1.9.1
64. Lucene 2.1.0
65. Lucene Subset 1.4.3
66. Mozilla Binding
67. MX4J 1.1.1
68. Open Up 1.0
69. OpenAjax.js
70. OSGi Materials 4.0.1
71. OSGi Materials 4.1.0
72. PCRE 5.0
73. Pixman 0.1.6
74. Putty 0.58
75. Rhino 1.6 R7
76. RSSOwl 1.1
77. SAX 2.0.2
78. SDO CommonJ Interfaces
79. Sequence Library 1.1.4
80. Service Activator Toolkit 1.1.0 (subset )
81. Simple API for CSS (SAC) 1.3.0
82. Smack 3.0.4
83. Struts 1.2.7
84. Tomcat 3.2.4 (derivative of Jasper compiler)
85. Tomcat 4.1.3.0
86. Tomcat 5.5.17 subset (Jva API for JavaServer Pages
2.0.0, Java Servlet APIs 2.4.0)
87. Tomcat 5.5.23
88. Unicode CLDR
89. Xerces-J 2.8.0
90. XHTML DTDs 1.1
91. XML APIs 1.3.03,
92. XML4J 4.3
93. XML-Commons Resolver 1.1
94. XMLPull Parser (XPP3) 1.1.3.4.M (subset)
95. Zest 0.3.1 (subset)
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der
Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in
den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm
beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder
einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre
Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.
Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich
weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.
Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die
Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht
akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.
Für Programme, die Sie unter den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben,
gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms
sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht
akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im
Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN-
Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen
Zeitrahmens das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich
einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der
Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat
lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche
Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu
halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen)
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und
Österreich angegeben sind.
Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte
Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung.
Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und
eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation
(LI) zu finden.
Separat lizenzierter Code:
1. GTK+ Binding
2. GNOME Binding
3. GTK+ Binding for Mozilla
4. JUnit 3.8.1 source code
Spezifizierte Einsatzbedingungen
Die Programmspezifikationen und die Angaben zu den
spezifizierten Einsatzbedingungen befinden sich in der mit dem Programm
gelieferten Dokumentation (sofern verfügbar), wie z. B. in einer Readme-
Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen,
wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe. Sie sind damit
einverstanden, dass Dokumentationen dieser Art und andere Programminhalte
nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Programmspezifische Bedingungen
Bundled DB2 Express Edition
Das Programm kann die DB2 Express Edition enthalten.
Eingeschränkte Lizenz für DB2 Express Edition: Sie dürfen
eine (1) Kopie der DB2 Express Edition nur in Verbindung mit
Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms zur Speicherung und
Verwaltung von Daten installieren und nutzen, die von dem Programm
verwendet und generiert werden, nicht jedoch für andere
Datenverwaltungszwecke. Die DB2 Express Edition mit eingeschränkter Nutzung darf
nur von den internen Komponenten des Programms verwendet
werden. Beispielsweise kann die DB2 Express Edition als Repository
für Konfigurationsdaten eingesetzt werden, die von dem Programm
generiert werden, aber nicht zur Erstellung oder Erweiterung
kundenspezifischer Anwendungen, mit denen Geschäftsdaten gespeichert werden.
Diese Lizenz berechtigt Sie nicht dazu, von anderen Anwendungen
aus eingehende Verbindungen zur Datenbank für Abfragen oder zur
Erstellung von Berichten herzustellen. Sie dürfen die separat
erhältlichen, gebührenpflichtigen Features, die für DB2 verfügbar sind,
nur installieren, wenn Sie eine vollständig lizenzierte DB2-
Version beziehen.
Wird das Programm zusammen mit einem separat lizenzierten
DB2 Version 9.5-Datenserver eingesetzt, unterliegt Ihre Nutzung
des Datenservers den mitgelieferten Lizenzbedingungen.
Bei Ablauf oder Beendigung Ihrer Lizenz für das Programm
endet gleichzeitig Ihre Lizenz mit eingeschränkter Nutzung für
die DB2 Express Edition, die Ihnen im Rahmen dieser
Vereinbarung erteilt wird.
Nutzungseinschränkung
IBM erteilt Ihnen eine eingeschränkte, nicht
ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz für den Download, die
Installation und die Nutzung des Programms für folgende Zecke:
1. als Tool zur Entwicklung von Softwareprojekten oder -
produkten,
2. als Plattform zur Entwicklung von Erweiterungen für das
Programm,
3. zur Recherche, wenn Sie Student oder Fakultätsmitglied
einer anerkannten Bildungsinstitution sind und
a) die Nutzung des Programms in einer Studie untersuchen
oder
b) das Programm als Plattform zur Entwicklung von
Experimentier- oder Prototyp-Tools verwenden,
4. um akademische Studien an einer anerkannten
Bildungsinstitution durchzuführen, bei der die Nutzung des Programms im Rahmen
des Kursplans erforderlich ist.
Bearbeitungen des Quellcodes (einschließlich Mustercode),
der mit dem Programm geliefert wird, dürfen nur für die
genannten Zwecke durchgeführt werden. Das Programm oder Teile des
Programms, einschließlich der Bearbeitungen, dürfen weder kopiert noch
weitergegeben werden.
Erweiterungsschnittstellen
Das Programm enthält Schnittstellen und andere Technologie
("Erweiterungsschnittstellen"), über die von Ihnen entwickelte Software ("Ihre
Erweiterungen") ggf. in Verbindung mit dem Programm ausgeführt werden kann.
Erweiterungsschnittstellen können in zukünftigen Releases des Programms geändert
werden kann. IBM kann die Absichten hinsichtlich der weiteren
Entwicklung von Erweiterungsschnittstellen jederzeit ändern oder
gänzlich aufgeben, womit Ihre Nutzung der Erweiterungsschnittstellen
auf Ihr eigenes Risiko hin erfolgt. IBM gewährleistet nicht,
dass die Erweiterungsschnittstellen Ihren Anforderungen
entsprechen und/oder die von Ihnen unter Verwendung der
Erweiterungsschnittstellen entwickelten Erweiterungen mit nachfolgenden Versionen des
Programms (sofern verfügbar) kompatibel sind.
Jazz Team Server-Lizenz
Jede gültige Lizenz für das Serverprogramm berechtigt Sie
zur Ausführung einer (1) Instanz des Programms Jazz Team Server
auf einem einzigen Server. Jeder berechtigte Server ist als
"Jazz Team Server" definiert.
Der Jazz Team Server darf beim Zugriff auf ein Jazz Team
Server-Repository nicht umgangen werden. Derartige Versuche können
die Integrität eines Jazz Team Server-Datenspeichers
beeinträchtigen.
Sie dürfen das Serverprogramm nur in Verbindung mit einem
gültigen Jazz Team Server-Schlüssel verwenden. Jeder für Sie
ausgestellte Jazz Team Server-Schlüssel enthält die Anzahl der
berechtigten Benutzer-IDs, denen Sie gültige Clientzugriffslizenzen
zuordnen können. Sie dürfen den Jazz Team Server-
Schlüsselautorisierungscode weder umgehen, noch inaktivieren, entfernen oder versuchen,
ihn anderweitig auszuschalten.
Clientzugriffslizenzen
Jede gültige Clientzugriffslizenz berechtigt einen (1)
Benutzer oder einen (1) automatisierten Prozess für den direkten
oder indirekten Zugriff auf den Jazz Team Server, damit das
Programm entsprechend den Bedingungen dieser Vereinbarung genutzt
werden kann. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben,
erhalten Sie mit einer Clientzugriffslizenz darüber hinaus auch
Schreib-/Lesezugriff in einem bestimmten Umfang. Ein Benutzer oder
ein automatisierter Prozess, der ohne eine Clientzugriffslizenz
direkt oder indirekt auf den Jazz Team Server zugreift, erhält nur
Lesezugriff auf den Server. Mit einer Clientzugriffslizenz darf zu
einem bestimmten Zeitpunkt nur auf einen einzigen Jazz Team
Server zugegriffen werden.
Die Clientzugriffslizenzen, die in Ihrer gültigen
Programmlizenz enthalten sind, dürfen nur für den Zugriff auf den Jazz
Team Server verwendet werden, der unter dieser Vereinbarung
lizenziert wird.
Sie dürfen den Autorisierungscode der Clientzugriffslizenz
im Programm weder umgehen, noch inaktivieren, entfernen oder
versuchen, ihn anderweitig auszuschalten.
Sofern Sie von IBM nicht ausdrücklich dazu berechtigt
werden, dürfen Sie die Clientzugriffslizenzen nur für den Zugriff
auf die Programmversion verwenden, für die die Lizenzen
erworben wurden, oder für den Zugriff auf frühere Versionen des
Programms. Für den Zugriff auf nachfolgende Programmversionen müssen
Sie Upgrades für Ihre Clientzugriffslizenzen oder neue
Clientzugriffslizenzen erwerben.
Sofern Sie nicht von IBM oder einem von IBM autorisierten
Dritthersteller in Schriftform die Berechtigung dazu erhalten haben, dürfen
Sie weder mithilfe von Multiplex- oder Pooling-Funktionen noch
über Gateways, Replikatoren, Bridges oder Adapter die Anzahl der
automatisierten Prozesse bzw. der Benutzer, die direkt auf einen Jazz Team
Server zugreifen, verringern, um auf diese Weise die Anzahl der
erforderlichen Clientzugriffslizenzen zu reduzieren.
Clientzugriffslizenz für berechtigten Benutzer: Die
Clientzugriffslizenz für einen berechtigten Benutzer, die einem (1) Benutzer
oder automatisierten Prozess einmal zugeordnet wurde, darf zu
einem späteren Zeitpunkt nur dann anderweitig zugeordnet werden,
um eine langfristige Nutzungsübertragung zu vereinfachen.
Clientzugriffslizenz für Floating-Benutzer: Sie dürfen auf
den Jazz Team Server nur unter der Voraussetzung zugreifen,
dass die Gesamtzahl der gleichzeitig angemeldeten Benutzer oder
der gleichzeitig angemeldeten automatisierten Prozesse, die auf
Ihre ordnungsgemäß lizenzierten Jazz Team Server zugreifen,
nicht die Gesamtzahl der rechtmäßig für das Programm erworbenen
Clientzugriffslizenzen für Floating-Benutzer überschreitet. Sie sind verpflichtet,
IBM auf Anforderung einen Bericht über alle installierten
und/oder zugeordneten Clientzugriffslizenzen zur Verfügung zu
stellen. Wenn Sie Clientzugriffslizenzen für Floating-Benutzer
erwerben, dürfen Sie für jede gültige Serverprogrammlizenz eine (1)
zusätzliche Instanz (genau eine Instanz, unabhängig von der Anzahl der
erworbenen Clientzugriffslizenzen für Floating-Benutzer) des Jazz Team
Servers ausschließlich als Server für eine Clientzugriffslizenz für
Floating-Benutzer ausführen. Die zusätzliche Jazz Team Server-
Instanz darf nicht für andere Zwecke genutzt werden (weder für
Entwicklungs- noch für ähnliche Funktionen).
Clientzugriffslizenz für Entwickler (Developer)
Jede gültige Clientzugriffslizenz für einen Entwickler
berechtigt einen (1) Benutzer oder einen (1) automatisierten Prozess,
mit Schreib-/Lesezugriff direkt oder indirekt auf den Jazz Team
Server zuzugreifen. Jede Clientzugriffslizenz für einen Entwickler
wird mit der Anzahl der berechtigten Benutzer-IDs verrechnet,
die über einen Jazz Team Server-Schlüssel bereitgestellt
werden. Eine Clientzugriffslizenz für einen Entwickler wird
entweder mit dem Lizenztyp "Berechtigter Benutzer" oder "Floating-
Benutzer" zur Verfügung gestellt.
Clientzugriffslizenz für Mitverfasser (Contributor)
Jede gültige Clientzugriffslizenz für einen Mitverfasser
berechtigt einen (1) Benutzer oder einen (1) automatisierten Prozess,
mit Lesezugriff und eingeschränktem Schreibzugriff direkt oder
indirekt auf den Jazz Team Server zuzugreifen. Eine
Clientzugriffslizenz für einen Mitverfasser wird nicht mit der Anzahl der
berechtigten Benutzer-IDs verrechnet, die über einen Jazz Team Server-
Schlüssel bereitgestellt werden. Eine Clientzugriffslizenz für einen
Mitverfasser wird entweder mit dem Lizenztyp "Berechtigter Benutzer"
oder "Floating-Benutzer" zur Verfügung gestellt.
Clientzugriffslizenz für Buildsystem
Jede gültige Clientzugriffslizenz für ein Buildsystem
berechtigt einen oder mehrere automatisierte Prozesse zum Zugriff auf
den Jazz Team Server, um automatisierte Software-Builds
auszuführen. Clientzugriffslizenzen für ein Buildsystem dürfen Benutzern
nur zum Zweck der Konfiguration automatisierter Software-Builds
auf dem Server zugeordnet werden, sofern Sie für jeden
Benutzer, der solche Konfigurationsarbeiten durchführt, auch eine
Clientzugriffslizenz für Entwickler erworben haben. Eine Clientzugriffslizenz
für ein Buildsystem wird NICHT mit der Anzahl der berechtigten
Benutzer-IDs verrechnet, die über einen Jazz Team Server-Schlüssel
bereitgestellt werden.
Clientzugriffslizenzen für ClearCase und ClearQuest
Connector
IBM kann eine Clientzugriffslizenz für einen Connector
bereitstellen, damit eine Einheit, die einen automatisierten Prozess
ausführt, zwischen einem Jazz Team Server und einer anderen eindeutig
identifizierbaren Einheit oder einem anderen eindeutig identifizierbaren
Server, der/die von mehreren Benutzern verwendet und von IBM
ausdrücklich berechtigt wird (z. B. ein ClearCase-Server oder ein
ClearQuest-Server), als Replikator oder Bridge ("Connectoreinheit")
fungieren kann ("Weiterer berechtigter Server"). Die Connectoreinheit
ist entsprechend berechtigt, wenn
1. Sie eine Clientzugriffslizenz für einen Connector von
IBM erwerben oder eine Clientzugriffslizenz für einen Connector
in der von Ihnen lizenzierten Programmedition enthalten ist,
2. die Connectoreinheit über eine gültige Lizenz für den
Zugriff auf den "weiteren berechtigten Server" verfügt, und
3. jeder Benutzer des "weiteren berechtigten Servers", der
über die Connectoreinheit auf den Jazz Team Server zugreift,
über eine gültige Lizenz für den "weiteren berechtigten Server"
verfügt.
Eine Clientzugriffslizenz für einen Connector wird NICHT
mit der Anzahl der berechtigten Benutzer-IDs verrechnet, die
über einen Jazz Team Server-Schlüssel bereitgestellt werden.
D/N: L-KHUY-7NRUWK
P/N: L-KHUY-7NRUWK
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale
Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.
Programmname: IBM Rational Team Concert 1.0.1.1
Programmnummer: 5724-V04
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem
Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer
weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass
es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.
Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme
Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM
Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort
unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses
Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms und Ihre Rechte
zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des
Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses
Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des
Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM
Vertriebsbeauftragten.
Weitere IBM Programme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und
enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben
werden ("Weitere IBM Programme"). Sie dürfen die weiteren IBM
Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des
Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die
weiteren IBM Programme dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet
werden. Sie sind nicht berechtigt, die weiteren IBM Programme zu
übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der
Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die
weiteren IBM Programme eventuell ersetzt oder geändert. Im Falle
eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden
Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den
weiteren IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung
des Programms abläuft bzw. der Vertrag von Ihnen oder IBM
gekündigt wird, müssen Sie die Nutzung der weiteren IBM Programme
einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder
unverzüglich an den Programmlieferanten zurückgeben. Haben Sie die
weiteren IBM Programme heruntergeladen, wenden Sie sich an die
Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. Sollen die
weiteren IBM Programme für eine Nutzung lizenziert werden, die im
Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich
bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, bei
der Sie das Programm erworben haben, um die entsprechenden
Lizenzen anzufordern.
Diese Liste enthält die weiteren IBM Programme, die mit dem
Programm lizenziert werden:
1. IBM DB2 9.5 Express
2. IBM Installation Manager and Packaging Utility for the
Rational Software Development Platform 1.2
Ausgeschlossene Komponenten
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die
Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten".
Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten
(auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für
die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der
Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die
Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte
Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare,
mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht
begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene
Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung,
Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen
Komponenten schadlos zu halten.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und
Österreich angegeben sind.
Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die
ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich
Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene
Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm
beigepackt sind.
Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt
den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in
den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden
nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten.
Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere
ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen
Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES
aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.
Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
1. Ant 1.6.1
2. Ant 1.6.5
3. Ant 1.7.0
4. ARM Java Binding 4.0 version 2
5. Base64 2.1
6. Batik 1.6
7. Cairo Binding
8. Cairo Library 1.0.2
9. Carbon Binding
10. Commons Beanutils 1.6
11. Commons CLI 1.0
12. Commons Codec 1.3
13. Commons Collections 2.1.1 (subset)
14. Commons Collections 3.1
15. Commons Daemon 1.0.1
16. Commons DBCP 1.1
17. Commons Digester 1.7
18. Commons EL 1.0
19. Commons Fileupload 1.0
20. Commons HttpClient 3.0
21. Commons Logging 1.0.4
22. Commons Modeler 2.0
23. Commons Pool 1.1
24. CSS Styles from Yahoo Widget Library Library
25. Derby 10.3.3
26. Dojo 1.0.2
27. Dojo 1.1 (subset)
28. DOM 2
29. DOM SMIL Animation 1.0 Java binding
30. DOM SVG Java 1.1 Binding
31. Dumbster 1.6
32. Eclipse 3.3.2
33. Eclipse BIRT 2.2.2 (subset)
34. Eclipse DTP 1.5.2 (subset)
35. Eclipse EMF 2.3.2
36. Eclipse Equinox (OSGi Services) 3.3.2
37. Eclipse GEF 3.3.2
38. Eclipse XSD 2.3.2
39. EMF 2.2.2
40. Emma 2.1.5320
41. Firebug lite
42. Flute 1.3
43. Ganymed SSH-2 for Java build 210
44. ICU4J 3.8.1
45. Independent JPEG Group's LIBJPEG Release 6b
46. iSpell 3.1.20
47. iText 1.5.4
48. iText Asian 1.5.2
49. Jasper Compiler 5.5.1.7
50. Java Mirror API
51. Java Ssh Applet
52. JavaHL APIs 1.4.4
53. Jetty 5.1.11
54. JSch 0.1.31
55. JSP Standard Tag Library (JSTL) 1.1.0
56. JTidy R7
57. JUnit 3.8.1
58. JUnit 3.8.2
59. JUnit 4.3.1
60. JUnit bug report content
61. JZlib 1.0.2
62. Log4J 1.2.12
63. Lucene 1.9.1
64. Lucene 2.1.0
65. Lucene Subset 1.4.3
66. Mozilla Binding
67. MX4J 1.1.1
68. Open Up 1.0
69. OpenAjax.js
70. OSGi Materials 4.0.1
71. OSGi Materials 4.1.0
72. PCRE 5.0
73. Pixman 0.1.6
74. Putty 0.58
75. Rhino 1.6 R7
76. RSSOwl 1.1
77. SAX 2.0.2
78. SDO CommonJ Interfaces
79. Sequence Library 1.1.4
80. Service Activator Toolkit 1.1.0 (subset )
81. Simple API for CSS (SAC) 1.3.0
82. Smack 3.0.4
83. Struts 1.2.7
84. Tomcat 3.2.4 (derivative of Jasper compiler)
85. Tomcat 4.1.3.0
86. Tomcat 5.5.17 subset (Jva API for JavaServer Pages
2.0.0, Java Servlet APIs 2.4.0)
87. Tomcat 5.5.23
88. Unicode CLDR
89. Xerces-J 2.8.0
90. XHTML DTDs 1.1
91. XML APIs 1.3.03,
92. XML4J 4.3
93. XML-Commons Resolver 1.1
94. XMLPull Parser (XPP3) 1.1.3.4.M (subset)
95. Zest 0.3.1 (subset)
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der
Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in
den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm
beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder
einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre
Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.
Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich
weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.
Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die
Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht
akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.
Für Programme, die Sie unter den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben,
gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms
sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht
akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im
Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN-
Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen
Zeitrahmens das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich
einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der
Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat
lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche
Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu
halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen)
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und
Österreich angegeben sind.
Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte
Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung.
Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und
eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation
(LI) zu finden.
Separat lizenzierter Code:
1. GTK+ Binding
2. GNOME Binding
3. GTK+ Binding for Mozilla
4. JUnit 3.8.1 source code
Spezifizierte Einsatzbedingungen
Die Programmspezifikationen und die Angaben zu den
spezifizierten Einsatzbedingungen befinden sich in der mit dem Programm
gelieferten Dokumentation (sofern verfügbar), wie z. B. in einer Readme-
Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen,
wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe. Sie sind damit
einverstanden, dass Dokumentationen dieser Art und andere Programminhalte
nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Programmspezifische Bedingungen
Bundled DB2 Express Edition
Das Programm kann die DB2 Express Edition enthalten.
Eingeschränkte Lizenz für DB2 Express Edition: Sie dürfen
eine (1) Kopie der DB2 Express Edition nur in Verbindung mit
Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms zur Speicherung und
Verwaltung von Daten installieren und nutzen, die von dem Programm
verwendet und generiert werden, nicht jedoch für andere
Datenverwaltungszwecke. Die DB2 Express Edition mit eingeschränkter Nutzung darf
nur von den internen Komponenten des Programms verwendet
werden. Beispielsweise kann die DB2 Express Edition als Repository
für Konfigurationsdaten eingesetzt werden, die von dem Programm
generiert werden, aber nicht zur Erstellung oder Erweiterung
kundenspezifischer Anwendungen, mit denen Geschäftsdaten gespeichert werden.
Diese Lizenz berechtigt Sie nicht dazu, von anderen Anwendungen
aus eingehende Verbindungen zur Datenbank für Abfragen oder zur
Erstellung von Berichten herzustellen. Sie dürfen die separat
erhältlichen, gebührenpflichtigen Features, die für DB2 verfügbar sind,
nur installieren, wenn Sie eine vollständig lizenzierte DB2-
Version beziehen.
Wird das Programm zusammen mit einem separat lizenzierten
DB2 Version 9.5-Datenserver eingesetzt, unterliegt Ihre Nutzung
des Datenservers den mitgelieferten Lizenzbedingungen.
Bei Ablauf oder Beendigung Ihrer Lizenz für das Programm
endet gleichzeitig Ihre Lizenz mit eingeschränkter Nutzung für
die DB2 Express Edition, die Ihnen im Rahmen dieser
Vereinbarung erteilt wird.
Nutzungseinschränkung
IBM erteilt Ihnen eine eingeschränkte, nicht
ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz für den Download, die
Installation und die Nutzung des Programms für folgende Zecke:
1. als Tool zur Entwicklung von Softwareprojekten oder -
produkten,
2. als Plattform zur Entwicklung von Erweiterungen für das
Programm,
3. zur Recherche, wenn Sie Student oder Fakultätsmitglied
einer anerkannten Bildungsinstitution sind und
a) die Nutzung des Programms in einer Studie untersuchen
oder
b) das Programm als Plattform zur Entwicklung von
Experimentier- oder Prototyp-Tools verwenden,
4. um akademische Studien an einer anerkannten
Bildungsinstitution durchzuführen, bei der die Nutzung des Programms im Rahmen
des Kursplans erforderlich ist.
Bearbeitungen des Quellcodes (einschließlich Mustercode),
der mit dem Programm geliefert wird, dürfen nur für die
genannten Zwecke durchgeführt werden. Das Programm oder Teile des
Programms, einschließlich der Bearbeitungen, dürfen weder kopiert noch
weitergegeben werden.
Erweiterungsschnittstellen
Das Programm enthält Schnittstellen und andere Technologie
("Erweiterungsschnittstellen"), über die von Ihnen entwickelte Software ("Ihre
Erweiterungen") ggf. in Verbindung mit dem Programm ausgeführt werden kann.
Erweiterungsschnittstellen können in zukünftigen Releases des Programms geändert
werden kann. IBM kann die Absichten hinsichtlich der weiteren
Entwicklung von Erweiterungsschnittstellen jederzeit ändern oder
gänzlich aufgeben, womit Ihre Nutzung der Erweiterungsschnittstellen
auf Ihr eigenes Risiko hin erfolgt. IBM gewährleistet nicht,
dass die Erweiterungsschnittstellen Ihren Anforderungen
entsprechen und/oder die von Ihnen unter Verwendung der
Erweiterungsschnittstellen entwickelten Erweiterungen mit nachfolgenden Versionen des
Programms (sofern verfügbar) kompatibel sind.
Jazz Team Server-Lizenz
Jede gültige Lizenz für das Serverprogramm berechtigt Sie
zur Ausführung einer (1) Instanz des Programms Jazz Team Server
auf einem einzigen Server. Jeder berechtigte Server ist als
"Jazz Team Server" definiert.
Der Jazz Team Server darf beim Zugriff auf ein Jazz Team
Server-Repository nicht umgangen werden. Derartige Versuche können
die Integrität eines Jazz Team Server-Datenspeichers
beeinträchtigen.
Sie dürfen das Serverprogramm nur in Verbindung mit einem
gültigen Jazz Team Server-Schlüssel verwenden. Jeder für Sie
ausgestellte Jazz Team Server-Schlüssel enthält die Anzahl der
berechtigten Benutzer-IDs, denen Sie gültige Clientzugriffslizenzen
zuordnen können. Sie dürfen den Jazz Team Server-
Schlüsselautorisierungscode weder umgehen, noch inaktivieren, entfernen oder versuchen,
ihn anderweitig auszuschalten.
Clientzugriffslizenzen
Jede gültige Clientzugriffslizenz berechtigt einen (1)
Benutzer oder einen (1) automatisierten Prozess für den direkten
oder indirekten Zugriff auf den Jazz Team Server, damit das
Programm entsprechend den Bedingungen dieser Vereinbarung genutzt
werden kann. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben,
erhalten Sie mit einer Clientzugriffslizenz darüber hinaus auch
Schreib-/Lesezugriff in einem bestimmten Umfang. Ein Benutzer oder
ein automatisierter Prozess, der ohne eine Clientzugriffslizenz
direkt oder indirekt auf den Jazz Team Server zugreift, erhält nur
Lesezugriff auf den Server. Mit einer Clientzugriffslizenz darf zu
einem bestimmten Zeitpunkt nur auf einen einzigen Jazz Team
Server zugegriffen werden.
Die Clientzugriffslizenzen, die in Ihrer gültigen
Programmlizenz enthalten sind, dürfen nur für den Zugriff auf den Jazz
Team Server verwendet werden, der unter dieser Vereinbarung
lizenziert wird.
Sie dürfen den Autorisierungscode der Clientzugriffslizenz
im Programm weder umgehen, noch inaktivieren, entfernen oder
versuchen, ihn anderweitig auszuschalten.
Sofern Sie von IBM nicht ausdrücklich dazu berechtigt
werden, dürfen Sie die Clientzugriffslizenzen nur für den Zugriff
auf die Programmversion verwenden, für die die Lizenzen
erworben wurden, oder für den Zugriff auf frühere Versionen des
Programms. Für den Zugriff auf nachfolgende Programmversionen müssen
Sie Upgrades für Ihre Clientzugriffslizenzen oder neue
Clientzugriffslizenzen erwerben.
Sofern Sie nicht von IBM oder einem von IBM autorisierten
Dritthersteller in Schriftform die Berechtigung dazu erhalten haben, dürfen
Sie weder mithilfe von Multiplex- oder Pooling-Funktionen noch
über Gateways, Replikatoren, Bridges oder Adapter die Anzahl der
automatisierten Prozesse bzw. der Benutzer, die direkt auf einen Jazz Team
Server zugreifen, verringern, um auf diese Weise die Anzahl der
erforderlichen Clientzugriffslizenzen zu reduzieren.
Clientzugriffslizenz für berechtigten Benutzer: Die
Clientzugriffslizenz für einen berechtigten Benutzer, die einem (1) Benutzer
oder automatisierten Prozess einmal zugeordnet wurde, darf zu
einem späteren Zeitpunkt nur dann anderweitig zugeordnet werden,
um eine langfristige Nutzungsübertragung zu vereinfachen.
Clientzugriffslizenz für Floating-Benutzer: Sie dürfen auf
den Jazz Team Server nur unter der Voraussetzung zugreifen,
dass die Gesamtzahl der gleichzeitig angemeldeten Benutzer oder
der gleichzeitig angemeldeten automatisierten Prozesse, die auf
Ihre ordnungsgemäß lizenzierten Jazz Team Server zugreifen,
nicht die Gesamtzahl der rechtmäßig für das Programm erworbenen
Clientzugriffslizenzen für Floating-Benutzer überschreitet. Sie sind verpflichtet,
IBM auf Anforderung einen Bericht über alle installierten
und/oder zugeordneten Clientzugriffslizenzen zur Verfügung zu
stellen. Wenn Sie Clientzugriffslizenzen für Floating-Benutzer
erwerben, dürfen Sie für jede gültige Serverprogrammlizenz eine (1)
zusätzliche Instanz (genau eine Instanz, unabhängig von der Anzahl der
erworbenen Clientzugriffslizenzen für Floating-Benutzer) des Jazz Team
Servers ausschließlich als Server für eine Clientzugriffslizenz für
Floating-Benutzer ausführen. Die zusätzliche Jazz Team Server-
Instanz darf nicht für andere Zwecke genutzt werden (weder für
Entwicklungs- noch für ähnliche Funktionen).
Clientzugriffslizenz für Entwickler (Developer)
Jede gültige Clientzugriffslizenz für einen Entwickler
berechtigt einen (1) Benutzer oder einen (1) automatisierten Prozess,
mit Schreib-/Lesezugriff direkt oder indirekt auf den Jazz Team
Server zuzugreifen. Jede Clientzugriffslizenz für einen Entwickler
wird mit der Anzahl der berechtigten Benutzer-IDs verrechnet,
die über einen Jazz Team Server-Schlüssel bereitgestellt
werden. Eine Clientzugriffslizenz für einen Entwickler wird
entweder mit dem Lizenztyp "Berechtigter Benutzer" oder "Floating-
Benutzer" zur Verfügung gestellt.
Clientzugriffslizenz für Mitverfasser (Contributor)
Jede gültige Clientzugriffslizenz für einen Mitverfasser
berechtigt einen (1) Benutzer oder einen (1) automatisierten Prozess,
mit Lesezugriff und eingeschränktem Schreibzugriff direkt oder
indirekt auf den Jazz Team Server zuzugreifen. Eine
Clientzugriffslizenz für einen Mitverfasser wird nicht mit der Anzahl der
berechtigten Benutzer-IDs verrechnet, die über einen Jazz Team Server-
Schlüssel bereitgestellt werden. Eine Clientzugriffslizenz für einen
Mitverfasser wird entweder mit dem Lizenztyp "Berechtigter Benutzer"
oder "Floating-Benutzer" zur Verfügung gestellt.
Clientzugriffslizenz für Buildsystem
Jede gültige Clientzugriffslizenz für ein Buildsystem
berechtigt einen oder mehrere automatisierte Prozesse zum Zugriff auf
den Jazz Team Server, um automatisierte Software-Builds
auszuführen. Clientzugriffslizenzen für ein Buildsystem dürfen Benutzern
nur zum Zweck der Konfiguration automatisierter Software-Builds
auf dem Server zugeordnet werden, sofern Sie für jeden
Benutzer, der solche Konfigurationsarbeiten durchführt, auch eine
Clientzugriffslizenz für Entwickler erworben haben. Eine Clientzugriffslizenz
für ein Buildsystem wird NICHT mit der Anzahl der berechtigten
Benutzer-IDs verrechnet, die über einen Jazz Team Server-Schlüssel
bereitgestellt werden.
Clientzugriffslizenzen für ClearCase und ClearQuest
Connector
IBM kann eine Clientzugriffslizenz für einen Connector
bereitstellen, damit eine Einheit, die einen automatisierten Prozess
ausführt, zwischen einem Jazz Team Server und einer anderen eindeutig
identifizierbaren Einheit oder einem anderen eindeutig identifizierbaren
Server, der/die von mehreren Benutzern verwendet und von IBM
ausdrücklich berechtigt wird (z. B. ein ClearCase-Server oder ein
ClearQuest-Server), als Replikator oder Bridge ("Connectoreinheit")
fungieren kann ("Weiterer berechtigter Server"). Die Connectoreinheit
ist entsprechend berechtigt, wenn
1. Sie eine Clientzugriffslizenz für einen Connector von
IBM erwerben oder eine Clientzugriffslizenz für einen Connector
in der von Ihnen lizenzierten Programmedition enthalten ist,
2. die Connectoreinheit über eine gültige Lizenz für den
Zugriff auf den "weiteren berechtigten Server" verfügt, und
3. jeder Benutzer des "weiteren berechtigten Servers", der
über die Connectoreinheit auf den Jazz Team Server zugreift,
über eine gültige Lizenz für den "weiteren berechtigten Server"
verfügt.
Eine Clientzugriffslizenz für einen Connector wird NICHT
mit der Anzahl der berechtigten Benutzer-IDs verrechnet, die
über einen Jazz Team Server-Schlüssel bereitgestellt werden.
D/N: L-KHUY-7NRUWK
P/N: L-KHUY-7NRUWK